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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Benutzungsordnung des Infoladens der Landeszentrale für politische Bildung

Seit 1. Januar 2005 gilt die neue Benutzungsordnung für den Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung: Bis dahin nur Multiplikatorinnen/ren vorbehaltene Publikationen können seit 1. Januar 2005 alle Hamburgerinnen und Hamburger erhalten.

Folgende Benutzungsordnung und Bereitstellungspauschale gilt:

Für die Medienabgabe wird pro Kalenderjahr eine Bereitstellungspauschale von 15 Euro erhoben. Dafür kann jede und jeder bis zu 5 unterschiedliche Titel mitnehmen. Bei Bedarf kann dieses Angebot (zu den gleichen Bedingungen) auch mehrmals im Jahr genutzt werden. Weitere Ausnahmen können für Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg, Bildungseinrichtungen oder wissenschaftliche Kooperationspartner gemacht werden, denen Titel kostenlos oder in höherer Stückzahl gegen Zahlung einer entsprechend höheren Gebühr überlassen werden können.

Unsere Medien werden an alle Personen abgegeben, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Ausnahmen können für Personen gemacht werden, die zwar ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben, aber in Hamburg arbeiten, studieren oder lernen.

Zum Zweck der Einhaltung der Benutzerordnung wird ein Benutzerkonto geführt. Aufgenommen werden Name, Anschrift sowie jeweils für ein Kalenderjahr die Registrierung der überlassenen Bücher bzw. Medien.

Die Datenerhebung und -verarbeitung hierzu ist zweckbezogen und gemäss den §§ 12 und 13 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes zulässig. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.