Die Steuerverwaltung der Finanzbehörde
Ziele der Steuerverwaltung sind die rechtzeitige, gleichmäßige und vollständige Erhebung von Steuern nach Maßgabe der Gesetze sowie die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für gesicherte Einnahmen Hamburgs. Auf den Seiten der Steuerverwaltung erhalten Sie Informationen (Aktuelles) zu Steuerangelegenheiten, zu Ausbildungsmöglichkeiten sowie zur Steuerberaterprüfung. Unter Fragen und Antworten finden Sie Hilfe zu den wichtigsten steuerlichen Angelegenheiten. Wir bieten Ihnen außerdem Steuererklärungsvordrucke sowie weitere Formulare zum Download ab dem Veranlagungszeitraum 2001 an.
Bei Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Hamburger Finanzämter
(Finanzbehörde Hamburg -Steuerverwaltung-)
Aktuelle Informationen zum Steuerrecht Mehr...
Steuerverwaltung in der Finanzbehörde
Die Steuerverwaltung hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche:
Sie ist im Rahmen der bundesstaatlich besonders organisierten Finanzverwaltung oberste Landesfinanzbehörde mit folgenden Aufgaben:
- Auftragsverwaltung für den Bund im steuerlichen Bereich (Gemeinschaftssteuern: Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Bundessteuern: Versicherungsteuer, Solidaritätszuschlag).
- Oberste Fachbehörde für Landes- und Gemeindesteuern.
- Fachliche und organisatorische Steuerung und Kontrolle (Aufsicht) der nachgeordneten 15 Hamburger Finanzämter. Gestaltung des Budgets der Steuerverwaltung.
- Automation der Landesfinanzverwaltung.
- Aufsichtsbehörde für das Steuerberatungswesen (Steuerberaterprüfung).
- Aufsicht über die Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA), an der die Ausbildung der Steuerbeamten - Diplom-Finanzwirt/ -in bzw.
- Finanzwirt/ -in sowie die Fortbildung der Bediensteten der Landesfinanzverwaltung stattfindet.
- Steuerschätzung; Mitwirkung im überregionalen "Arbeitskreis Steuerschätzungen".
Für die Behördenleitung der Finanzbehörde hat das Amt die Funktion einer Stabseinheit auf dem Gebiet der Steuerpolitik mit folgenden Aufgaben:
- Entwicklung steuerpolitischer Zielsetzungen einschließlich der personellen und haushaltsmäßigen Ressourcen, Beurteilung und Umsetzung steuerpolitischer Vorhaben.
- Mitwirkung an der Steuergesetzgebung des Bundes.
- Zuarbeitung für die Sitzungen von Bundesrat und Finanzministerkonferenz sowie von Senat, Bürgerschaft und Finanzdeputation.
Kontakt: Steuerverwaltung.
Links
ELSTER bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet unkompliziert und bequem von Zuhause an das Finanzamt zu übermitteln.
Das Bundesministerium der Finanzen bietet Ihnen die Möglichkeit, alles rund um das Thema Steuern zu erfahren. Neben Formularen finden Sie aktuelle BMF-Schreiben, Gesetze und weiteres, wie z.B. die Umsatzsteuerumrechnungskurse.
Hilfreich sind die Berechnungsprogramme für z.B. die Kfz-Steuer für PKW bereitgestellt vom BMF, die Kfz-Steuer für Motorräder und LKW der OFD Niedersachsen für Erstzulassungen vor dem 01. Juli 2009 und die Lohn- und Einkommensteuer.
Beim Bundeszentralamt für Steuern können Sie sich u.a. über steuerliche Sachverhalte mit Auslandsberührung informieren und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr) beantragen.
Interessantes und Aktuelles finden Sie ebenfalls auf dem Internet-Portal der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes.
Die Internetseite des Finanzgerichtes Hamburg gibt u.a. Auskunft über den Finanzrechtsweg und die Zuständigkeiten.

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