Postanschrift Postfach 302822 20310 Hamburg
Errichtung einer Stiftung
Die Behörde für Justiz und Gleichstellung als Anerkennungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, diesem Anspruch gerecht zu werden. Stifterinnen und Stifter werden bei uns umfassend beraten. Das Anerkennungsverfahren ist schnell und in der Regel kostenlos. Wir bemühen uns, den Verwaltungsaufwand bei der Errichtung einer Stiftung gering zu halten und übernehmen daher auch die notwendige Abstimmung mit dem Hamburger Finanzamt.
Zur Errichtung einer Stiftung benötigen Sie ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung. Um Ihnen die Errichtung der Stiftung zu erleichtern, haben wir Hilfen zusammengetragen, die Ihnen als Downloads zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch Hinweise für die Anerkennung einer Stiftung von Todes wegen. Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Formulare und Muster aber auch in Papierform. Diese können Sie hier anfordern:
Justizverwaltungsamt - Stiftungsangelegenheiten
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Bitte lassen Sie uns auch wissen, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Vorschläge, Kritik, aber auch Lob nehmen wir ebenfalls gern entgegen.

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