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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Errichtung einer Stiftung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Errichtung einer Stiftung. Hamburg versteht sich als Stiftungshauptstadt Deutschlands.

 

Logo: Stiften in der Stiftungshauptstadt Stiftungshauptstadt Hamburg (Bild: Freie und Hansestadt Hamburg - Stiftungsaufsicht)

Die Behörde für Justiz und Gleichstellung als Anerkennungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, diesem Anspruch gerecht zu werden. Stifterinnen und Stifter werden bei uns umfassend beraten. Das Anerkennungsverfahren ist schnell und in der Regel kostenlos. Wir bemühen uns, den Verwaltungsaufwand bei der Errichtung einer Stiftung gering zu halten und übernehmen daher auch die notwendige Abstimmung mit dem Hamburger Finanzamt.

Zur Errichtung einer Stiftung benötigen Sie ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung. Um Ihnen die Errichtung der Stiftung zu erleichtern, haben wir Hilfen zusammengetragen, die Ihnen als Downloads zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch Hinweise für die Anerkennung einer Stiftung von Todes wegen. Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Formulare und Muster aber auch in Papierform. Diese können Sie hier anfordern:

Justizverwaltungsamt - Stiftungsangelegenheiten
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung Justizverwaltungsamt - Stiftungsangelegenheiten Drehbahn 36 20354 Hamburg
Postanschrift Postfach 302822 20310 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42843-5246 040 42843-4290 stiftung@justiz.hamburg.de

Bitte lassen Sie uns auch wissen, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Vorschläge, Kritik, aber auch Lob nehmen wir ebenfalls gern entgegen.

Musterdokumente / Informationen

 

Musterentwurf für ein Stiftungsgeschäft

Verfügbar im PDF- und Word-Format »

 

Mustersatzungen

Verfügbar im PDF- und Word-Format »

 

Anerkennung einer Stiftung von Todes wegen

Verfügbar im PDF- und Word-Format »