Strafvollzugsamt
Das Strafvollzugsamt der Behörde für Justiz und Gleichstellung übt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr nachgeordneten Justizvollzugsanstalten aus. Es erfüllt zentrale Aufgaben für den Hamburger Justizvollzug. Das Strafvollzugsamt ist u.a. für die Einstellung und Ausbildung des Personals, die Umsetzung der vollzuglichen Grundsätze, die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten und die betriebswirtschaftliche Steuerung und das Controlling zuständig.
Im Vollstreckungsplan, den Sie sich hier im PDF-Format herunterladen können, sind die Zuständigkeiten der einzelnen Justizvollzugsanstalten geregelt.
Das Organigramm des Strafvollzugsamtes können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.
Justizvollzugsanstalten
In Hamburg bestehen 6 Justizvollzugsanstalten mit ca. 2.600 Haftplätzen. Die Anstalten erfüllen ihren Zweck differenziert nach Vollzugsformen und Haftarten. Es gibt Anstalten des offenen und geschlossenen Vollzuges sowie die Sozialtherapeutische Anstalt, in denen sowohl Jugendliche als auch Erwachsene, weibliche und männliche Gefangene getrennt voneinander untergebracht sind.
Daneben gibt es noch die so genannte Sicherungsverwahrung.
(Jochen Stüber)
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Der hamburgische Strafvollzug ist an einer Zusammenarbeit mit den Unternehmen der freien Wirtschaft interessiert, um die Gefangenen angemessen beschäftigen und ausbilden zu können.

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