Strahlenschutz bei ionisierenden Strahlen
Ionisierende Strahlen sind z.B. Röntgen- und Gammastrahlung (hochfrequente elektromagnetische Wellen), sowie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung (Teilchenstrahlung). In der Praxis werden ionisierende Strahlen beispielsweise in der Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, bei Beschleunigeranlagen in Großforschungseinrichtungen sowie bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Forschung, Medizin und Technik angewendet. Durch das Einwirken ionisierender Strahlung können in Abhängigkeit von Art und Dauer der Strahlenexposition Gesundheitsschäden entstehen.
Um diese Gesundheitsschäden zu verhindern, gibt es gesetzliche Regelwerke (Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung). Darin werden Grenzwerte und die Regeln für den Umgang und die Verwendung festgeschrieben.
Die folgenden Beiträge sollen Hilfestellungen liefern, um sich besser im "Dschungel der Strahlenschutzgesetzgebung" zurecht zu finden.
Unsere Informationen richten sich in erster Linie an Personen, die Röntgenstrahlen oder radioaktive Stoffe in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung verwenden. Sie richten sich aber auch an Interessierte, die mehr über das Thema Strahlenschutz wissen wollen.
Wir bieten Ihnen Informationen zu behördliche Verfahren nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung und zu wichtigen Strahlenschutzthemen. Weiterhin finden Sie Formulare und häufig gestellte Fragen, die Ihnen zum Beispiel bei Genehmigungsanträgen hilfreich sein können. Falls tiefer gehende Informationen zu den genannten Bereich benötigt werden, haben wir eine Liste mit interessanten Links zusammengestellt.
Beachten Sie bitte die Regelungen über hochradioaktive Strahlenquellen und den Flyer über die Anzeige von Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates unter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Diese Seite erreichen Sie auch direkt unter: www.hamburg.de/strahlenschutz |

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