Ein Polizeibeamter in Frankfurt neben einem "Automatischen Kennzeichenlesesystems" (AKLS)
(bitte erfragen Sie bei uns, wer der Urheber ist)
(11.03.08)
Nach einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung hat Innensenator Udo Nagel die Polizei angewiesen, automatische Kennzeichenlesegeräte (AKLS) bis auf weiteres nicht einzusetzen. Nach der abschließenden juristischen Analyse des Urteils wird über das weitere Verfahren entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass der Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung verfassungsrechtlich zulässig ist. Es hatte jedoch in seinem Urteil auch die rechtliche Grundlage der Länder Hessen und Schleswig-Holstein als nicht ausreichend konkret benannt und somit für rechtlich unzulässig erklärt.
Udo Nagel: „Die Öffentlichkeit und die Polizei muss darauf vertrauen können, dass wir auf rechtlich sicherer Grundlage handeln. Deshalb habe ich bereits vor Abschluss der rechtlichen Prüfung für die Hamburger Polizei die Anweisung gegeben, den Einsatz der automatischen Kennzeichenlesegeräte auszusetzen.“
Foto: dpa
(Pressestelle des Senats)
Die Innenbehörde im Internet: www.innenbehoerde.hamburg.de