Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Straßenverkehrsrecht
Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs befasst sich in diesem Bereich mit der Ausgestaltung und Fortentwicklung der einschlägigen bundesrechtlichen Grundlagen und hat als Aufsichtsbehörde für deren gesetzmäßige Umsetzung überwiegend durch die Verwaltungsbehörden, teilweise aber auch durch Private zu sorgen.
Dazu befindet sie sich ständig im Gespräch mit den zuständigen Verkehrs- und Innenressorts des Bundes und der Länder und steht in Kontakt zu vielen regionalen und überregionalen Einrichtungen mit verkehrsrechtlichem Bezug.
Servicepartner und ausführende Stelle der Behörde für Inneres und Sport vor Ort für alle Fragen rund um die Fahrzeugzulassung, den Führerschein und Ausnahmegenehmigungen ist der Landesvertrieb Verkehr der Behörde für Inneres.
Eine Übersicht über die aktuellen Führerscheinbestimmungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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