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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Straßenverkehrsrecht

Die Behörde für Inneres und Sport wirkt an der Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die Fahrausbildung und -erlaubnis sowie die Fahrzeugzulassung und -überwachung mit. 

Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs befasst sich in diesem Bereich mit der Ausgestaltung und Fortentwicklung der einschlägigen bundesrechtlichen Grundlagen und hat als Aufsichtsbehörde für deren gesetzmäßige Umsetzung überwiegend durch die Verwaltungsbehörden, teilweise aber auch durch Private zu sorgen.

Dazu befindet sie sich ständig im Gespräch mit den zuständigen Verkehrs- und Innenressorts des Bundes und der Länder und steht in Kontakt zu vielen regionalen und überregionalen Einrichtungen mit verkehrsrechtlichem Bezug.

Servicepartner und ausführende Stelle der Behörde für Inneres und Sport vor Ort für alle Fragen rund um die Fahrzeugzulassung, den Führerschein und Ausnahmegenehmigungen ist der Landesvertrieb Verkehr der Behörde für Inneres.

Eine Übersicht über die aktuellen Führerscheinbestimmungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Inneres und Sport Renate Freiberg Referat Straßenverkehrsrecht (Fahrzeugzulassung, Fahrerlaubnisrecht, Technisches Kraftfahrwesen und Gebühren) Johanniswall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2310 040 42839-4849

Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.