Stromanbieter kündigen
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen immer zu wenn der Anbieter die Preise in Ihrem Tarif erhöht. Jeder Stromanbieter ist verpflichtet eine Erhöhung des Strompreises schriftlich mitzuteilen, gleichzeitig wird auf die Dauer der Sonderkündigungsfrist hingewiesen. In Bezug auf die Erhöhung des Preises haben Sie Gelegenheit den Vertrag in der angegebenen Frist zu kündigen .
Eine Kündigung ist nach Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten, im Strom-Liefervertrag stehen genaue Angaben darüber. Nach einem Umzug können Sie einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit nur vorzeitig kündigen , wenn der Anbieter den Strompreis an der neuen Adresse erhöht.
Den Stromanbieter kündigen übernimmt in den meisten Fällen der neue Anbieter, aber auch hierbei beachten Sie bei der Kündigung die Kündigungsfrist und möglicherweise eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollen muss dies innerhalb der Frist geschehen. Die Kündigung sollte schriftlich eingereicht werden. Zum Stromanbieter kündigen ist die bisherige Kundennummer erforderlich.
Erstellen Sie hier einen Vergleich der verschiedenen Stromanbieter und erfahren Sie mehr über Ökostrom und wie Sie Ihren Stromanbieter wechseln können.
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