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Europäischer Sozialfonds (ESF)

Mit dem ESF sollen neue Arbeitsplätze geschaffen, bestehende Arbeitsplätze gesichert, Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit verringert, Beschäftigungsfähigkeit hergestellt und erhalten, das Humankapital der Arbeitskräfte erhöht sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Unternehmergeist gefördert werden.

 

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Hamburger operationellen Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Förderperiode 2007 - 2013 werden Maßnahmen gefördert, die folgenden Zwecken dienen:

  • Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
  • Verbesserung des Humankapitals
  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
  • transnationale Maßnahmen

 

Antragsberechtigte

  • Beratungseinrichtungen
  • staatlich anerkannte Weiterbildungsträger
  • Beschäftigungsträger
  • Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • sonstige öffentliche Einrichtungen
  • Einrichtungen der Sozialpartner und der Wohlfahrtsverbände
  • Kammern
  • Aus- und Weiterbildungsverbünde von Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Verbünden/Netzwerken

 

Verfahren

Die Programmsteuerung des ESF erfolgt durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Die Bewilligung von Mitteln im Rahmen des ESF wird von der BASFI über ein Wettbewerbsverfahren gesteuert, das i.d.R. einmal im Jahr stattfindet. Termine für das nächste Wettbewerbsverfahren finden Sie unter: www.esf-hamburg.de.