Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des landwirtschaftlichen Raumes (ELER)
Das Hamburger Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum von 2007 bis 2013 trägt den Namen „Stadt Land Fluss“. Der Begriff des ländlichen Raumes definiert sich im Stadtstaat Hamburg über seine Funktionen. Zu diesen zählen u.a. die Produktion und Versorgung, die Wohn- und Siedlungsfunktion, die Freizeit- und Erholungsmöglichkeit, die Kulturträgerfunktion sowie die ökologische Ausgleichs- und Speicherfunktionen. Darüber hinaus erfüllt der ländliche Raum wesentliche gesellschaftliche und soziale Funktionen für die Ausgestaltung der „Stadt-Land-Beziehungen“.
Zum ländlichen Raum in Hamburg zählen u.a. typische Kulturlandschaften wie die Vier- und Marschlande mit Landwirtschaft und Gartenbau, das Alte Land als weltbekanntes Obstanbaugebiet, die Knicklandschaft der Geest im Norden und Westen Hamburgs und die im Nordwesten an der Grenze zu Pinneberg liegenden Baumschul-Region. Eine spezifische, gebietsbezogene Abgrenzung ländlicher Räume in Hamburg erfolgt nicht, da dies den vielfältigen Funktionszuweisungen und den engen Stadt-Land-Verflechtungen zuwider laufen würde. Eine räumliche Zuordnung auf der Ebene der Maßnahmen ergibt sich vorrangig auf der Grundlage der vorliegenden Fachplanungen und ist Gegenstand der Maßnahmenbeschreibungen.
Förderfähige Maßnahmen
Die Strategie des Förderprogramms „Stadt Land Fluss“ setzt sich aus drei Oberzielen
zusammen:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt und Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Agrarstrukturelle Entwicklung und Flächensicherung im Kontext einervielfältigen, lebendigen Kulturlandschaft
Begleitendes Rahmenziel ist die Steigerung von Image und Identität zur stärkeren Nutzung des Potenzials der Stadt-Land-Beziehung.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen
- Personengesellschaften
- lokale Akteure
- juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Verfahren
Für die Programmsteuerung des ELER ist die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Weitere Informationen zu den im Rahmen des Programmplans vorgesehenen Maßnahmen mit EU-Kofinanzierung und den Förderbedingungen im Einzelnen erhalten Sie hier: www.forsthamburg.de/eler-foerderung

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