Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaftler/-innen in der allgemeinen Verwaltung - Wirtschaftsreferendariat
Themen-Überblick
Aufgabenvielfalt
Die Tätigkeit in der der Fachrichtung Allgemeine Dienste (Laufbahn ehemaliger höherer Dienst) ist eine der vielseitigsten Berufslaufbahnen, die Absolventinnen und Absolventen mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium der Wirtschafts- (BWL, VWL, Ökonomie) oder Verwaltungswissenschaften offen steht. Sie bietet ein vielfältiges Spektrum kommunaler und ministerieller Aufgaben und umfasst unterschiedliche Tätigkeiten, häufig mit einem hohen Maß an Führungsverantwortung.
Tätigkeitsfelder
Mögliche spätere Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel:
- in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in den Bereichen Wirtschafts- und Unternehmensförderung, Standortmarketing, Wirtschaftsinfrastruktur, Außenwirtschaft oder Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik,
- in den unterschiedlichen Bereichen der Finanzbehörde,
- in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in den Bereichen Verkehr, Bauen, Wohnen, Naturschutz oder Landesplanung
- oder in den Intendanzfunktionen (z.B. Organisation und Planung, Personalmanagement, Europapolitik).
Der Zugang zu dieser Laufbahngruppe ist Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern über einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Wirtschaftsreferendariat) eröffnet.
Ablauf des Wirtschaftsreferendariats
Als Wirtschaftsreferendarin oder -referendar lernen Sie die unterschiedlichen ministeriellen und kommunalen Aufgabenfelder der Verwaltung eines Stadtstaates kennen. Im Rahmen Ihrer Ausbildung werden Sie für jeweils fünf Monate in einer Fachbehörde, einem Bezirksamt und idealerweise einer Intendanzfunktion (z.B. in der Senatskanzlei, Finanzbehörde oder Personalamt) ausgebildet. Bestandteil Ihrer Ausbildung ist auch ein dreimonatiges Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie eine sechmonatige Schwerpunktstation in einer Fachbehörde.
Das Wirtschaftsreferendariat wird durch eine im gesamten Bundesgebiet anerkannte Laufbahnprüfung abgeschlossen. Auf diese werden Sie im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften vorbereitet, die während der gesamten Ausbildungszeit wöchentlich stattfinden und von erfahrenen Verwaltungsfachleuten geleitet werden.
Einführungszeit
Nach Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie - wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. gesundheitliche Eignung) erfüllt sind - als Regierungsrätin oder Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Zwar besteht kein Rechtsanspruch, jedoch werden Wirtschaftsreferendarinnen und -referendare nur nach den in der hamburgischen Verwaltung bestehenden Bedarfen eingestellt, so dass Sie in aller Regel mit einer Übernahme rechnen können.
Das erste Jahr der Probezeit (sog. Einführungszeit) dient der Einführung in die Laufbahn und der Vorbereitung auf eine vielseitige Verwendbarkeit in den verschiedenen Verwaltungsbereichen. In dieser Zeit nehmen Sie für jeweils sechs Monate eigenverantwortlich Aufgaben in zwei verschiedenen Behörden wahr. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie für sechs Monate in einem Unternehmen (z.B. Axel Springer Verlag, KPMG, Beiersdorf AG) oder in Brüssel im Hanse-Office arbeiten und so die Gelegenheit erhalten, die Arbeitsweise und die Probleme Ihrer späteren Kundinnen und Kunden aus erster Hand kennen zu lernen.
Fortbildung
Während des Referendariats und der Einführungszeit nehmen Sie an diversen Fortbildungsveranstaltungen teil. Themen sind beispielsweise die Europapolitische Integration, Haushaltswesen, Präsentations- und Visualisierungstechniken etc..
Arbeitszeit, Bezahlung und soziale Leistungen
Als (Wirtschafts-) Referendarin bzw. Referendar sind Sie in der Regel täglich von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr in den ausbildenden Behörden tätig. Sie erhalten für die Dauer des Referendariates monatliche Bezüge in Höhe von
- 1.145,63 Euro (ledig)
- 1.257,45 Euro (verheiratet)
Nach der Ernennung zur Regierungsrätin bzw. Regierungsrat beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die monatlichen Bezüge liegen bei ca.:
- 3.351,74 Euro (ledig)
- 3.463,57 Euro (verheiratet).
(Laufbahn des ehemaligen höheren Dienstes, keine Kinder, Stand: 1. März 2010)
Nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen werden vermögenswirksame Leistungen sowie Sonderzuwendungen gezahlt. In Krankheitsfällen besteht Anspruch auf eine Beihilfe zu den notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Sie beträgt in der Regel 50 v.H. dieser Aufwendungen.
Einstellungsverfahren
Einstellungen erfolgen während des gesamten Jahres entsprechend des Bedarfs, ohne dass festgelegte Einstellungstermine vorgesehen sind. Die Nachwuchskräfte werden nicht für eine bestimmte Stelle ausgewählt. Die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird mit Hilfe eines vierstufigen Personalauswahlverfahrens ermittelt. Dazu zählen die Vorauswahl aufgrund der übermittelten Unterlagen, ein Online-Test, ein Vorstellungsgespräch sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem ganztägigen Assessment Center.
Die künftigen Regierungsrätinnen bzw. -räte besetzen meist Schlüsselpositionen in der Verwaltung. Es bestehen daher hohe Anforderungen an persönliche, organisationsbezogene und soziale Kompetenzen.
Interkulturelle Vielfalt
In unserer Stadt leben Menschen aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern. Diese damit verbundene kulturelle Vielfalt sollte sich auch in unserer Mitarbeiterschaft widerspiegeln. Wir möchten daher auch Menschen mit Migrationshintergrund ermutigen, sich bei uns zu bewerben.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Einstellung als Referendarin bzw. Referendar in das Wirtschaftsreferendariat sind:
- ein absolviertes wissenschaftliches Hochschulstudium der Wirtschafts- (BWL, VWL, Ökonomie) oder Verwaltungswissenschaften,
- ein Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt wird als Zugangsvoraussetzung nur anerkannt, wenn mehr als die Hälfte der nachgewiesenen Leistungen im Diplom- oder Masterzeugnis den klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern zugeordnet werden können,
- ein überdurchschnittlicher Studienabschluss,
- Fachhochschulabschlüsse bzw. der Studienabschluss „Bachelor of Arts“ sind nicht ausreichend, sondern müssen mit einem darauf inhaltlich aufbauenden Masterstudiengang kombiniert sein [beachten Sie bitte unsere Informationen Masterabschlüsse weiter unten],
- Studienabschlüsse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben worden sind, müssen mit dem jeweils entsprechenden deutschen Abschluss formal (d.h. hinsichtlich der Studiendauer) und inhaltlich (d.h. hinsichtlich der Studienfächer) gleichwertig sein,
- das Höchstalter ist 40 Jahre (für Schwerbehinderte und Personen, die Kinder zu betreuen hatten, gelten besondere Bestimmungen),
- Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache sowie EDV-Kenntnisse, berufsbezogene Auslandserfahrungen sind erwünscht,
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Informationen für Absolventinnen und Absolventen von Master-Studiengängen
Für Master-Absolventinnen und -Absolventen sind noch folgende Einstellungsvoraussetzungen zu beachten:
Studium an einer Universität
Master-Abschlüsse der wissenschaftlichen Hochschulen erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen.
Im Ausland erworbene Master-Abschlüsse sind in der Regel zunächst durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Lennéstr. 6, 53113 Bonn, zu prüfen, um die Vergleichbarkeit mit inländischen Bildungsabschlüssen zu gewährleisten.
Fächerkombination
Für den Vorbereitungsdienst für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (Wirtschaftsreferendariat) sind grundsätzlich nur die Studienabschlüsse der Wirtschafts- (BWL, VWL, Ökonomie) oder Verwaltungswissenschaften zugelassen.
Diese fachliche Voraussetzung ist bei Akademikerinnen und Akademikern, die zunächst einen Bachelor-Abschluss (B.A.) und dann einen Master-Abschluss (M.A.) erworben haben, ebenfalls vorauszusetzen.
Ein Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt wird als Zugangsvoraussetzung nur anerkannt, wenn mehr als die Hälfte der nachgewiesenen Leistungen im Diplom- oder Masterzeugnis den klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern zugeordnet werden können.
Dabei muss der M.A. fachlich auf dem vorangegangenen B.A. aufbauen. Es muss sich um einen konsekutiven Master-Abschluss handeln, der die im Bachelor-Studium erworbenen Kenntnisse vertieft und entsprechend des jeweiligen Grundstudiums weitere theoretische Fachkenntnisse auf hohem akademischem Niveau vermittelt. Das Master-Programm hat die Zielsetzung des Bachelor-Programms stringent fortzusetzen.
Bewerbung
Wenn Sie an unserem Auswahlverfahren teilnehmen möchten, dann reichen Sie uns bitte bei Ihrer Online-Bewerbung folgende Bewerbungsunterlagen mit ein:
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- tabellarischen Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Zeugnisse und Nachweise über die Diplom-Zwischenprüfung, die Diplomprüfung mit Diplomzeugnis und ggf. Angaben zur Schwerpunktsetzung (bei ausländischen Abschlüssen ist eine Übersetzung beizufügen)
- ggf. Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten oder Praktika.
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Mit der Online-Bewerbung können Sie sich schnell, einfach und rund um die Uhr bewerben und alle Unterlagen und Zeugnisse übermitteln! Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren bei den Allgemeinen Diensten nehmen wir ganzjährig entgegen. »

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