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Suchen und Finden

Hinweise zur Benutzung von Archivgut im Staatsarchiv

 

Bild: Corinna Jockel
Lesesaal im Staatsarchiv Hamburg (Bild: Corinna Jockel)

Grundlage für Ihre Benutzung von Archivgut des Staatsarchivs bildet das Hamburgische Archivgesetz sowie die Benutzungsordnung. Danach hat jeder das Recht, das Archivgut auf Antrag zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Interessen zu benutzen. Schutzfristen, die etwa aufgrund schutzwürdiger Belange Dritter bestehen, sowie urheberrechtliche Vorschriften sind bei der Benutzung von Ihnen zu beachten. Unter Umständen können sie auf Antrag zur Verkürzung von Schutzfristen verkürzt werden.

Vor dem Besuch im Staatsarchiv

Im Allgemeinen kommen Sie mit einem bestimmten Forschungsthema oder einem konkreten Anliegen ins Staatsarchiv. Vor dem Besuch sollten Sie die einschlägige Literatur herangezogen haben. Dadurch können Sie Ihr Vorhaben näher eingrenzen oder Hinweise auf einzelnes Archivgut finden. Bei der Literaturrecherche helfen Ihnen u.a.

Anders als in Bibliotheken, wo sich ein Thema über Sachkataloge erschließen lässt, sind Archive nach dem so genannten Provenienzprinzip (= Herkunftsprinzip) aufgebaut: die archivwürdigen Unterlagen einer Behörde bleiben als ein Bestand zusammen. Daher steht bei Ihrer Suche nach Informationen für Ihr Vorhaben als erstes die Frage, welche Behörde für den entsprechenden Sachverhalt zuständig war und wo demnach Schriftgut angefallen sein könnte. Bei Klärung der Frage helfen Ihnen die Archivarinnen und Archivare des Staatsarchivs. Sie erreichen sie durch eine schriftliche Anfrage oder den Besuch im Beratungsdienst. Darüber hinaus bietet Ihnen die Kommentierte Beständeübersicht einen ersten Überblick über die im Staatsarchiv verwahrten Bestände.

Fachberatung im Beratungsdienst

Im Beratungsdienst erhalten Sie Hinweise auf die für Sie relevanten Bestände. Zudem finden Sie hier Findmittel zu diesen Beständen. Anhand der Findmittel ermitteln Sie das gewünschte Archivgut einschließlich dessen Bestellsignatur. Sie dient dazu, die Unterlagen in den Lesesaal zu bestellen. Für jeden Benutzungstag können Sie bis zu zehn Archivguteinheiten bestellen. Die Bereitstellung erfolgt ab 10.00 Uhr (sofern das Archivgut am Vortag bis 13.30 Uhr bestellt wurde) und ab 13.30 Uhr (bei einer Bestellung bis 11.15 Uhr am selben Tag). Für eine Bestellung per E-Mail laden Sie bitte den Bestellschein (Excel oder PDF) herunter, füllen ihn vollständig aus mit genauer Bezeichnung der Bestellsignatur (Bestandsnummer und Archivgutsignatur), dem Datum für die erstmalige Vorlage im Staatsarchiv (Bestellungen mindestens zwei ganze Werktage vor dem gewünschten Termin der Einsichtnahme zusenden) und Benutzername und -vorname. Anschließend senden Sie ihn als Anlage an lesesaal@staatsarchiv.hamburg.de oder per Fax an 040 - 42831 - 3201.

Eine wachsende Zahl an Findmitteln finden Sie auch in der Rubrik Online-Findmittel auf der Homepage des Staatsarchivs.

Einsichtnahme im Lesesaal

Im Lesesaal wird Ihnen das Archivgut zur Einsichtnahme bereitgestellt. Es handelt sich dabei um einmaliges Kulturgut, das bei Zerstörung, Zerfall oder Verlust nicht zu ersetzen ist. Da jede Benutzung zwangsläufig das Archivgut belastet, ist ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit ihm durch Sie unabdingbar. Unter Umständen sind dabei Einschränkungen nicht zu vermeiden. Wo der Erhaltungszustand eine Vorlage im Original nicht mehr zulässt, bekommen Sie Mikroverfilmungen vorgelegt, die Sie an Lesegeräten einsehen können.

Anfertigen von Reproduktionen

Bei Bedarf und sofern der Erhaltungszustand es zulässt, können Sie gegen Entgelt Reproduktionen des Archivgutes anfertigen lassen. Sie werden durch eine Werkstatt innerhalb des Staatsarchivs für Sie ausgeführt. Ein Antragsformular samt Preisliste und Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen können Benutzerinnen und Benutzer leider keine Reproduktionen selbst anfertigen.