Tierschutzgerechter Gebäudeschutz
Tauben gehören zum Stadtbild von Hamburg. Das soll auch in Zukunft so bleiben - mit einer begrenzten, gesunden Taubenpopulation.
In unmittelbarer Umgebung des Menschen stellt dies zumindest ein hygienisches, wenn nicht gesundheitliches Problem dar, weil der Kot Mikroorganismen wie Bakterien, Pilzsporen oder Viren enthalten kann.
Manche Menschen haben Angst vor niedrig fliegenden Tauben(schwärmen), fühlen sich durch das Gurren der Tauben in ihrem Schlaf gestört oder durch den zielstrebigen Nestbau auf ihren Balkonen beeinträchtigt.
Wie können Menschen und Bauwerke vor Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen durch Tauben geschützt werden?
- Das Füttern ist zu unterlassen; das Füttern auf öffentlichem Grund ist verboten.
- Da Mauervorsprünge jeglicher Art den Tauben zur Ausschau auf Futterplätze oder als Nischen zum Nisten dienen, ist es erforderlich, diese entsprechend zu verbauen.
Mit Abwehrsystemen können Tauben vertrieben werden. Das Abwehrsystem muss jedoch tierschutzgerecht sein.
(Marco Dahlem)
Abwehrsysteme, die eingesetzt werden können
Von Schädlingsbekämpfungsfirmen werden angeboten:
- Parallele Drähte
- Edelstahlspitzen (Spikes), einreihig oder mehrreihig
- Drahtgeflechte
- Drahtnetze
- Elektrosysteme
Diese Abwehrsysteme verhindern, dass Tauben auf den so geschützten Vorsprüngen landen können. Eine regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit ist unerlässlich.
Schädlingsbekämpfungsfirmen sind in den Gelben Seiten oder im Internet zu finden.
Es sollte nicht in "Eigenarbeit" ein Abwehrsystem gebastelt, sondern dafür immer fachlicher Rat eingeholt werden, damit auch die vor Ort wirksamste Methode zum Einsatz kommt.
Bei Vergrämung im privaten Bereich können Schädlingsbekämpfer beraten.
Bei Vergrämung auf öffentlichem Grund kann das zuständige Bezirksamt hinzugezogen werden, um vor Ort eine fachliche Beurteilung des Abwehrsystems abzugeben.
(Marco Dahlem)
Abwehrsysteme, die nicht tierschutzgerecht sind
Abwehrsysteme müssen nach § 13 des Tierschutzgesetzes tierschutzgerecht sein, d. h., dass zum Fernhalten oder Verscheuchen von Tauben keine Vorrichtungen oder Stoffe angewendet werden dürfen, mit denen die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden ist.
Klebstoffe zum Auftragen auf Sitzplätze von Tauben sind nicht tierschutzgerecht, weil kleine Vögel, wie z. B. Singvögel, daran haften bleiben und sich verletzen oder sogar sterben können.
Der elektrische Schlag von Elektrosystemen darf keine Schäden bei den Tauben hervorrufen. Tauben müssen die Systeme erkennen und mit dem elektrischen Schlag in Verbindung bringen können. Dieses Erkennen sollte ihnen bereits im Anflug aus der Luft möglich sein, damit sie gar nicht erst landen.

Mister Wong
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