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Förderung für Taxameter in Hamburg

Hamburg fördert moderne Taxameter und Geräte, mit denen sich Daten unveränderbar sichern und auf externe Speichermedien übertragen lassen.

 

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Anschaffung und den Einbau von Geräten, die geeignet sind, Ihre im Taxameter erzeugten Daten unveränderbar zu sichern und auf externe Speichermedien zu übertragen.

Hier finden Sie den Antrag auf Förderung für neue Taxameter. Weitere Informationen und Anschreiben an alle Taxenunternehmen finden Sie am Seitenende, die Förderrichtline finden Sie hier.

Wie funktionieren die neuen Taxameter?

Bei dieser Art der Datenaufzeichnung werden die Daten vor dem Überschreiben und vor der Datenübertragung nachweisbar gesichert. Diese gesicherten Daten sind über geeignete Schnittstellen zu exportieren (das heißt auszulesen) und mit geeigneten Mitteln vor Verlust oder Zerstörung zu schützen.

Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür beispielsweise INSIKA-Verfahren geeignet. Technische Informationen dazu erhalten Sie unter www.insika.de. Es gibt jedoch auch andere geeignete Systeme.

Warum fördert Hamburg neue Taxameter?

Durch finanzielle Zuwendungen an die Taxenunternehmen soll die Bereitschaft gefördert werden, diese Geräte freiwillig bereits vor einer eventuellen gesetzlichen Verpflichtung einzusetzen.

Unternehmen anderer Gewerbezweige sind bereits verpflichtet, steuerliche Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, maschinell auswertbar aufzubewahren. Für Taxenunternehmen gilt bisher in vielen Fällen noch eine Ausnahmeregelung. Diese soll jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2016 für alle Taxenunternehmen entfallen.

Gibt es einen Zwang zu Handeln?

Es gibt bis zum 31. Dezember 2016 keine neuen Verpflichtungen zum Einsatz einer bestimmten Technik für Taxameter oder zur Teilnahme an einem Verfahren zur Erfassung und Auswertung der Daten. Allerdings gibt es für Taxameter, die über eine Schnittstelle für ein Key-/ Auswertungssystem verfügen, die Verpflichtung, neben den bereits bekannten Schichtzetteln nunmehr auch die digitalen Einzelaufzeichnungen vorzulegen. Dies gilt auch für alleinfahrende Einwagenunternehmen.

Warum lohnt es sich trotzdem, über neue Taxameter nachzudenken?

Sie werden von aufwändigen manuellen Aufzeichnungen entlastet. Zudem erhalten Sie vollumfängliche Daten zur eigenen Betriebssteuerung. In den steuerlichen Prüfverfahren und den Genehmigungsverfahren erleichtert der Einsatz der geeigneten technischen Infrastruktur die Führung der erforderlichen Nachweise, so dass der Aufwand für weitergehende betriebliche Prüfungen erheblich verringert wird.

Wie wird die Förderung beantragt?

Nutzen Sie hierfür den Antrag auf Förderung für neue Taxameter. Weitere Informationen und Anschreiben an alle Taxenunternehmen finden Sie am Seitenende.

WEITERE INFORMATIONEN

 

Rechte als Fahrgast / © Claudia Paulussen - Fotolia.com

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Kontaktmöglichkeit
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Fax:
040 42840-2355
Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Claudia Bonnesen Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3187 040 42840-2355 Claudia.Bonnesen@bwvi.hamburg.de
Öffnungszeiten Dienstag - Freitag 9.00 - 12.30 Uhr in Raum B 108
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Martina Doll Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3804 040 42840-2355 Martina.Doll@bwvi.hamburg.de
Öffnungszeiten Dienstag - Freitag 9.00 - 12.30 Uhr in Raum B 1a
 
 
 
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