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Mehr Selbstbestimmung Unterstütztes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

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Viele Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen erhalten Leistungen der qualifizierten Assistenz in einer besonderen Wohnform. Wie andere Menschen auch, wollen viele von ihnen ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten und wünschen sich ein Leben in einer eigenen Wohnung.

Ein junger Mann mit Behinderung schließt seine Wohnungstür auf.

Unterstütztes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Hamburg

Individuelle Betreuung

Die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach individuelle Betreuung grundsätzlich Vorrang haben soll.

Viele Menschen, die bisher in besonderen Wohnformen leben, könnten durch unterstützende Leistungen im eigenen Wohnraum bedarfsgerecht versorgt werden.

Deshalb setzt sich die Sozialbehörde dafür ein, dass deutlich mehr Menschen mit Behinderungen ihre notwendigen Unterstützungsleistungen auch in ihrem eigenen Wohnraum erhalten können.

Vorteile

Für die Unterstützung beim Wohnen im eigenen Wohnraum spricht, dass es bessere Voraussetzungen für eine weitgehend selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung bietet und mehr Chancen auf soziale Teilhabe bestehen.

Zudem ist eine individuellere und bedarfsgerechtere Bewilligung von Hilfen möglich. Menschen, die ihre Unterstützungsleitungen im eigenen Wohnraum erhalten, sind Mieter ihrer eigenen, individuellen Wohnung. Sie haben einen Mietvertrag, ein eigenes Einkommen oder erhalten Leistungen der Sozialhilfe.

Für wen kommt das unterstützte Wohnen in Frage?

Diese Wohnformen kommen in Frage für alle volljährigen Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, die als Mieter in ihrer eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder Hausgemeinschaft so selbstbestimmt und so selbstständig wie möglich leben möchten.

Sollte sich herausstellen, dass das unterstütze Wohnen für einzelne Menschen doch nicht so gut geeignet ist, ist die Rückkehr oder ein Wechsel in eine besondere Wohnform oder andere geeignete Betreuungsformen möglich.

Einzelfallprüfung

Das Leben im eigenen Wohnraum kann durch unterschiedliche Assistenzleistungen unterstützt werden. Sie sind Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Anträge für diese Leistungen werden in Hamburg zentral beim Fachamt Eingliederungshilfe gestellt.

Vor der Bewilligung der Leistung wird durch das Fachamt für Eingliederungshilfe der individuelle Bedarf festgestellt. Dies geschieht im Rahmen eines "Gesamtplanverfahrens" nach Paragraf 121 SGB IX. Die Aufstellung dieses Gesamtplans erfolgt durch ein individuelles Fallmanagement. Dabei können neben dem Menschen mit Behinderungen zum Beispiel der behandelnde Arzt oder Vertrauensperson beteiligt sein.

Auf der Grundlage des Gesamtplans werden anschließend die Leistungen bewilligt.

Welche Leistungen gibt es?

Es gibt folgende Leistungen zur Unterstützung im eigenen Wohnraum:

Übernahme der Kosten

Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Trägerin der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderungen nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige (zum Beispiel Eltern) werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen.

Anders als beim Wohnen in besonderen Wohnformen, erhalten Mieterinnen und Mieter einen Mietvertrag für den Wohnraum oder mieten selbstständige eine Wohnung an. Für die benötigten Assistenzleistungen wird ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen. 

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt oder die Mietkosten nicht ausreicht, können Leistungen der Sozialhilfe beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales beantragt werden beantragt werden.

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