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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Justizsenatorin Jana Schiedek startet Initiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität

17.01.2012

Hamburg wird gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität einbringen. Der Senat hat heute einer entsprechenden Initiative der Justizsenatorin zugestimmt. Auch Nordrhein-Westfalen wird heute noch über eine Mitantragstellung entscheiden.

Senatorin Jana Schiedek Senatorin Jana Schiedek

(Michael Zapf)

„Wir müssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten“, erklärte Justizsenatorin Jana Schiedek. „Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.“

Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten.

Diese Straftaten verunsichern und verängstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie müssen befürchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.

Mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strafzumessung durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt. Damit wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafschärfend wirken.

„Der rassistische oder menschenverachtende Grund für eine Straftat muss bei der Strafhöhe stärker berücksichtigt werden als das bisher mitunter der Fall ist. Die Gesetzesinitiative ist deswegen wichtig und richtig“, betonte Jana Schiedek.

Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zusätzlich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Diesem Ausschuss berichtet Deutschland regelmäßig als Vertragspartner des „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966“. Der Ausschuss unterbreitet seinerseits den Vertragsstaaten Vorschläge und Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierungen.

Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Justiz und Gleichstellung Dr. Sven Billhardt Pressesprecher Behörde für Justiz und Gleichstellung Drehbahn 36 20354 Hamburg
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