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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Justizsenatorin Jana Schiedek setzt sich für Erhaltung der gerichtsinternen Mediation ein

25.01.2012

Senatorin Jana Schiedek Senatorin Jana Schiedek

(Michael Zapf)

Die gerichtsinterne Mediation ist ein Erfolgsmodell. Geht es nach dem Willen des Deutschen Bundestages, soll sie der Vergangenheit angehören. So steht es ausdrücklich im Entwurf zum „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“.

Gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat Justizsenatorin Jana Schiedek heute deshalb im Rechtsausschuss des Bundesrates einen erfolgreichen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eingebracht.

„Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit dem vom Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf würde eine Chance verpasst. Von der ursprünglich durch die Bundesjustizministerin geplanten Förderung der erfolgreichen gerichtsinternen Mediation ist nichts übrig geblieben.

Wir wollen erreichen, dass die gerichtsinterne Mediation ausdrücklich gesetzlich verankert wird. Nicht jeder Rechtsstreit muss durch die Gerichte streitig entschieden werden. Hinter einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen vielfach ganz andere Probleme. Diese Konflikte werden in Hamburg immer häufiger und viel besser durch eine gerichtsinterne Mediation gelöst“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Der Gesetzentwurf will demgegenüber die Mediation in ihrer bisherigen Form aus den Gerichtssälen verdrängen. An ihre Stelle soll der Güterichter treten. Dagegen wendet sich Senatorin Jana Schiedek: „Ein Güterichter ist kein Mediator. Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten.

Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes.“

In Hamburg wird die gerichtsinterne Mediation als ein freiwilliges Verfahren angeboten. Der Rechtsstreit wird auf Wunsch der Parteien an eine speziell ausgebildete Richtermediatorin oder einen Richtermediator überwiesen. Im Jahr 2011 war dies in 290 Verfahren an Hamburger Gerichten der Fall. Die Erfolgsquote lag beim Amtsgericht Hamburg bei 80%.

„Zahlreiche Richterinnen und Richter bringen sich mit viel Engagement in die gerichtsinterne Mediation ein. Durch die geplante Überführung in ein Güterichtermodell werden ihre Anstrengungen entwertet“, sagt Senatorin Jana Schiedek.

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