Tiergesundheit und Tierschutz
Den Halterinnen und Haltern von Rindern wird eine Beihilfe zu den Kosten gewährt, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 entstehen.
»
In Hamburg sind viele Wildtiere heimisch. Sie haben sich Ersatzlebensräume im Biotop Großstadt geschaffen. Die Lebensansprüche der Tiere kollidieren jedoch mit den Gegebenheiten der Stadt, die der Mensch geschaffen hat. Bitte prüfen Sie, wenn Sie ein Tier finden, ob das Wildtier hilfsbedürftig ist und beachten Sie die Hinweise auf dem Merkblatt Wildtiere in Not.
»
Informationen über Schutzmaßnahmen BSE bei der Schlachtung und dem Handel mit Fleisch von Schaf und Ziege mit besonderen Hinweisen zum Schächten.
»
Tiere dienen dem Menschen in Landwirtschaft und Industrie und als wichtige Nahrungslieferanten, aber auch zur Unterhaltung, Freude und Belehrung, wie z.B. im Zoo. Darüber hinaus können sie dem Menschen lebenslange Freunde und Begleiter, ja sogar Helfer in Notlagen sein. Tierschutz geht uns alle an, denn der Mensch trägt für das Tier als Mitgeschöpf Verantwortung.
»
Die rechtliche Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz, das der Verantwortung des Menschen für das Tier Rechnung trägt.
»
Mit einer Fachanweisung zur Durchführung des Tierschutzrechts in Hamburg wird eine gleichmäßige Überwachung der Tierhaltungen sichergestellt und der Tierschutz verbessert.
»
In Hamburg ist für Tierschutzangelegenheiten die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Sie hat die Fachaufsicht über die Bezirksämter, die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes und den dazugehörigen Rechtsverordnungen zuständig sind.
»
Jeder Halter von Einhufern, Klauentieren und Geflügel muss seine Tiere bei der Behörde anmelden.
»
Jeder Bienenhalter muss seine Bienenvölker bei der Behörde anmelden.
»