Meldepflicht für Bienenhalter in Hamburg
(©Friedrich Frühling/www.pixelio.de )
Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Bienenvölker und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Bienenhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie Ihre Bienenhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular. Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachabteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (G21), Billstraße 80, 20539 Hamburg.
Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12stellige Registriernummer.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Amtstierärztin /der Amtstierarzt Ihres zuständigen Verbraucherschutzamtes im Bezirk. (Siehe Behördenfinder).
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können.

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