Meldepflicht für die Halter von Einhufern, Klauentieren und Geflügel
(©Rainer Sturm/www.pixelio.de )
Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (z.B. Zucht, Mast, Hobby) und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Bitte nutzen Sie dazu das Meldeformular. Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachabteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (G21), Billstraße 80, 20539 Hamburg.
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden kommen mit der Anzeige ihrer Tierhaltung gleichzeitig ihrer gesetzlichen Meldepflicht zur Hamburger Tierseuchenkasse nach.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Amtstierärztin / der Amtstierarzt Ihres zuständigen Verbraucherschutzamtes im Bezirk. (Siehe Behördenfinder). Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden können

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