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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Tierschutz und Tierhaltung

Tiere dienen dem Menschen in Landwirtschaft und Industrie, als wichtige Nahrungslieferanten, aber auch zur Unterhaltung, Freude und Belehrung, wie z.B. in Zirkussen und Zoos. Darüber hinaus können sie dem Menschen lebenslange Freunde und Begleiter, ja sogar Helfer in Notlagen sein. Tierschutz geht uns alle an, denn der Mensch trägt für das Tier als Mitgeschöpf Verantwortung.

Tag für Tag sind in unserer Stadt viele Menschen haupt- und ehrenamtlich für den Tierschutz aktiv. Diese Menschen leisten z.B. praktische Hilfe für in Not geratene Tiere, helfen mit, die Rahmenbedingungen für den Tierschutz zu verbessern und leisten vielfältige Überzeugungsarbeit. Sie alle tragen dazu bei, die Lebensbedingungen von Tieren zu verbessern.

Mit den folgenden Fragen können Sie prüfen, ob Sie Kenntnisse nach dem Tierschutzgesetz haben:

Wussten Sie, dass...

  • es verboten ist, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen?
  • es verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, wenn damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind?
  • es verboten ist, einem Tier durch Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist?
  • ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden darf?
  • gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, einer Erlaubnis bedarf?
  • gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren einer Erlaubnis bedarf?
  • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten eine Straftat ist, die mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann?
  • Ordnungswidrigkeiten (die Mehrzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz) mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können?

Die Überwachung des Tierschutzes ist vielfältig. Deutlich wird immer wieder, dass Tierschutz in einem Spannungsfeld steht, das von den Nutzungsinteressen des Menschen einerseits und dem Anspruch der Tiere als Mitgeschöpfe auf Leben und Wohlbefinden andererseits geprägt ist. Das Schlachten von Tieren zur Fleischgewinnung oder Tierversuche zur Entwicklung von Arzneimitteln sind Beispiele für die Widersprüchlichkeit, mit denen sich der Tierschutz auseinandersetzen muss.

Praktizierter Tierschutz bedeutet:

Die amtliche Überwachung einschließlich der Sanktionierung von Verstößen ist notwendig und wichtig. Von entscheidender Bedeutung ist jedoch die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Tierschutz und der tägliche Umgang mit den Tieren. Deshalb muss die Sensibilisierung der Bevölkerung weiterhin mit Nachdruck betrieben werden.