Tierschutzgesetz
Die rechtliche Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz, das der Verantwortung des Menschen für das Tier Rechnung trägt.
Die §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bilden die Grundlage der Anforderungen, die an die Tierhaltung gestellt werden. Danach bestehen folgende Verpflichtungen für uns alle:
Waage
(BSG)
§ 1 Zweck des Tierschutzgesetzes ist es,
aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Nach Punkt 3 ist es für jeden Tierhalter erforderlich, ein umfangreiches Wissen über die Tierhaltung zu erlangen und Grundlagen des Tierschutzgesetzes zu kennen.

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