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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Zuständigkeiten

In Hamburg ist für die Mitwirkung der Rechtssetzung im Tierschutz beim Bund die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Sie hat auch die Fachaufsicht über die Bezirksämter, die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen zuständig sind.

Die Bezirksämter kontrollieren jährlich durchschnittlich ca.

  • 100 Tierhandlungen,
  • 2 Tierheime,
  • 15 Tierpensionen,
  • ca. 90 Reit- oder Fahrbetriebe,
  • ca. 55 Zirkusse auf Tournee,
  • 5 Wildparks oder -gehege,
  • 1 Zoologischen Garten,
  • 14 kleinere Schlachtbetriebe.

Von den Bezirksämtern werden im Tierschutz jährlich durchschnittlich

  • 920 Tierschutzfälle bearbeitet,
  • 450 Maßnahmen angeordnet,
  • 75 Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet.

Die Tiertransporte auf den Straßen werden ebenfalls von den Bezirksämtern anlassbezogen in Zusammenarbeit mit der Polizei kontrolliert.

Im Hafen und Flughafen überwacht das Veterinäramt Grenzdienst der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit die Transporte.

Vom Veterinäramt Grenzdienst werden jährlich durchschnittlich ca. 600 Tiere auf Tiertransporten tierschutzrechtlich überwacht, außerdem ca. 60 Tiersendungen mit lebenden Tieren zusätzlich jährlich überprüft.