Transparenzgesetz
Hamburgisches Transparenzgesetz
Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz.
Mit dem Transparenzgesetz können Sie der Verwaltung auf Augenhöhe begegnen. Eine transparente Verwaltung ist kein Selbstzweck. Behördliches Handeln soll einerseits nachvollziehbar gemacht werden, anderseits sollen Sie so in die Lage versetzt werden, aktiver an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken.
Mit dem Hamburger Transparenzgesetz geht die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) weiter als alle anderen Bundesländer:
Zum einen steht Ihnen ein Anspruch auf Auskunft gegen alle Hamburger Behörden zu. Zum anderen werden Behörden ab dem 6. Oktober 2014 eine Vielzahl von Dokumenten in einem elektronischen Register kostenlos für jeden über das Internet einsehbar veröffentlichen.
Seit dem 6.Oktober 2012 können Sie auf Antrag Zugang zu Informationen aus der Hamburger Verwaltung und von Unternehmen erhalten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen. Das Hamburger Transparenzgesetz regelt detailliert, wer in Hamburg unter welchen Voraussetzungen welche Informationen zu welchen Kosten erteilen muss und wie der Datenschutz zu berücksichtigen ist.
Anspruch auf Information – wie geht das praktisch?
Antrag stellen
In einem ersten Schritt sollten Sie ermitteln, bei welcher Behörde die von Ihnen gewünschten Informationen vorliegen könnten. Sie können dann zu dieser Behörde Kontakt aufnehmen. Empfohlen wird eine Antragstellung per Post oder per E-Mail.
Der „Behördenfinder“ im Internet hilft Ihnen bei der Suche nach der zuständigen Stelle innerhalb der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Oder Sie rufen den Telefonischen Hamburg-Service (Tel. 428280) an und lassen sich dort beraten.
Sollten Sie nicht die für Ihre gewünschten Informationen zuständige Stelle ausgewählt haben, helfen Ihnen die Behörden. Dazu zählt auch, dass Ihnen die zuständige Behörde genannt wird.
Wenn Sie sich für Informationen aus der Behörde für Justiz und Gleichstellung interessieren, finden Sie unsere Kontaktdaten rechts oben auf dieser Seite.
Teilen Sie Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner mit, für welche Informationen Sie sich genau interessieren und in welcher Form sie Ihnen zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie können Dokumente zum Beispiel vor Ort selbst einsehen oder sich Kopien zusenden lassen. Da für eine Auskunftserteilung Kosten (z.B. Kopierkosten) anfallen können, sollten Sie sich vor oder mit Ihrer Antragstellung über diese erkundigen. Sie können um einen Kostenvoranschlag bitten.
Antwort bekommen
Die Informationen werden Ihnen unverzüglich, spätestens aber einen Monat nach Ihrer Antragstellung, zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich telefonisch an die Behörden gewandt haben, können Ihnen die Informationen möglicherweise sofort am Telefon mitgeteilt werden. Andernfalls werden Ihnen diese telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben, werden Ihnen die Informationen, soweit nicht anders gewünscht, schriftlich gegeben. Kann die Antwortfrist nicht eingehalten werden, kann sie von der Behörde um einen Monat verlängert werden. Darüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Können Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden, weil das Hamburgische Transparenzgesetz Ausnahmegründe, z.B. zum Schutz persönlicher Daten oder der Strafverfolgung, vorsieht, wird Ihnen das ebenfalls innerhalb eines Monats mitgeteilt: Die Ablehnung Ihres Antrags erfolgt in Form eines Bescheides mit einer Rechtsmittelbelehrung. Das heißt, dass Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen können.
Sie können sich auch an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn Sie der Meinung sind, Ihr Antrag auf Information sei zu Unrecht abgelehnt oder Ihnen seien nicht ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt worden. Dort berät man Sie kostenlos und überprüft Ihren Fall in rechtlicher Hinsicht.
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Links zum Thema
Behördenfinder Hamburg | Hamburger Behörden, Übersicht | Hamburger Datenschutzbeauftragter





