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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Trinkwasser in Hamburg

Informationen rund um unser wichtigstes Lebensmittel

von U. Janßen


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Neue Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 in Kraft getreten!

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz informiert über die wichtigsten Änderungen.

Information für Unternehmer und Inhaber von Hausinstallationen über geänderte Anzeige- und Untersuchungspflichten

Mehr Info`s

Für Legionellen wird in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ein technischer Maßnahmewert eingeführt. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Hausinstallation, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, haben Großanlagen zur Trinkwassererwärmung beim zuständigen Bezirksamt anzuzeigen. In unserer neuen Informationsschrift "Legionellen in Hausinstallationen" informiert wir über die wesentlichen Änderungen.

Grundsätzlich nicht anzuzeigen sind Anlagen zur Trinkwassererwärmung in Ein- und Zweifamilienhäuser und dezentrale Durchlauferhitzer, unabhängig von der Größe der Anlage.

Wenn Sie eine Trinkwassererwärmungsanlage anzeigen müssen, finden Sie die notwendigen Formulare in der Downloadliste (siehe unten). Die Anzeige kann dem zuständigen Bezirksamt per Post, Fax oder E-Mail zugesanft werden. Sind in einem Bezirk mehrere Anlagen zu melden, können Sie die Meldung in einer Excel-Tabelle zusammenfassend an das zuständige Bezirksamt senden. Ausschlaggebend für die Wahl des zuständigen Bezirksamtes ist der Standort der Anlage

Ist eine Untersuchung auf Legionellen nach TrinkwV erforderlich, dann hat diese bis spätestens Ende 2012  und dann jährlich zu erfolgen. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt (Übermittlung des Untersuchungsergebnisses) muss die Anzeige der betroffenen Anlage beim zuständigen Bezirksamt vorliegen.


Das Hamburger Trinkwasser ist von guter Qualität und wird umfassend kontrolliert. Es wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. In den Wasserwerken wird es aufbereitet und in 800.00 Hamburg Haushalte verteilt. Probleme enstehen vor allem in den Hausinstallationen.

 

Aufbereitung des Wassers:

Das geförderte Grundwasser wird in den Wasserwerken belüftet und filtriert. Dabei wird insbesondere Eisen, Mangan und Kohlensäure entfernt. Im Hauptpumpwerk Rothenburgsort wird das aufbereitete Wasser mit einer geringen Menge an Chlor (0,1 mg/l) desinfiziert. In den anderen Wasserwerken in Hamburg ist eine Chlordesinfektion nicht erforderlich. Über ein dichtes Leitungssystem wird es an ca. 800.000 Hamburger Haushalte verteilt. Ihr Trinkwasser wird regelmäßig im Wasserwerk und im Verteilungsnetz überprüft. Im Netz werden monatlich 180 Stellen aufgesucht und Wasserproben entnommen. Die Verteilung der Probenahmestellen in Hamburg sehen Sie anhand der folgenden Karte.

Auf Wunsch senden wir Ihnen einen Auszug der letzten Analyse einer Probenahmestelle zu.

An der Grundstücksgrenze wechselt die Verantwortlichkeit. Von diesem Punkt bis zum Wasserhahn ist der Inhaber und sonstige Unternehmer der Hausinstallation für die Wasserversorgungsanlage zuständig. Die nachfolgend beschriebenen Probleme treten meist in hier auf.


Immer noch Bleileitungen

In einigen Hamburger Wohnhäusern existieren immer noch Trinkwasserleitungen aus Blei. Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz empfiehlt:

  • Informieren Sie sich über die Leitungsmaterialien in Ihrem Haus.
  • Lassen Sie gegebenenfalls eine Untersuchung machen (für Haushalte mit Schwangeren und Kinder unter 1 Jahr bei HWW kostenlos).

  • Für Säuglinge und Kleinkinder kein Wasser verwenden, dass einen höheren Gehalt als 10 µg/l aufweist.

  • Verwenden Sie frisches Wasser.

Wenn Sie eine Bleiuntersuchung haben durchführen lassen, kann Ihnen unsere Beurteilungshilfe zur Interpretation von Untersuchungsergebnissen (PDF) vielleicht eine Hilfe sein.


Frisches Wasser

Die Qualität von Wasser hängt auch von seiner Verweilzeit im Leitungsnetz ab. Wie sie durch Ihre Entnahmegewohnheiten die Qualität des Trinkwassers beeinflussen können, erfahren sie in unserer kleinen Information.


Untersuchungsstellen

Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht eine Liste von Trinkwasseruntersuchungsstellen (ebenso die anderen Bundesländer), die die Eignung zur Untersuchung von Trinkwasser nach § 15 Absatz 4 nachgewiesen haben. Diese Labore

  • arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik,
  • verfügen über ein System der internen Qualitätssicherung,

  • beteiligen sich mindestens einmal jährlich erfolgreich an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen,

  • verfügen über hinreichend qualifiziertes Personal und

  • haben eine Akkreditierung erhalten.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Ulrich Janßen Raum 0.07 Billstraße 80 a 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428372403 040 428372401 ulrich.janssen@bgv.hamburg.de