Ausnahmegenehmigung
zur Durchfahrt der Tunnel in Hamburg
Während der Sperrzeiten kann für das Befahren verschiedener Tunnel in Hamburg mit
- Diesel,
- leichtem Heizöl,
- oder Bitumen (mit Angabe der UN-Nummer)
eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Erforderliche Angaben / Unterlagen für den Antrag
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Gebühren
Die Gebühr beträgt 147,60 € pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Tipps und Hinweise
- Übersendung mit der Post: Formlose Antragstellung mit Begründung und diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.
- Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.
Änderungen und Irrtum vorbehalten !
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