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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung

zur Durchfahrt der Tunnel in Hamburg

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu den Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften. 

Während der Sperrzeiten kann für das Befahren verschiedener Tunnel in Hamburg mit

  • Diesel,
  • leichtem Heizöl,
  • oder Bitumen (mit Angabe der UN-Nummer)

eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Erforderliche Angaben / Unterlagen für den Antrag

  • Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung

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  • Gewerbanmeldung oder Handelsregisterauszug
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  • Kennzeichen (Zugmaschine und ggfs. Anhänger)

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  • Bezeichnung der Ladung

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Gebühren

Die Gebühr beträgt 147,60 € pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Tipps und Hinweise

  1. Übersendung mit der Post: Formlose Antragstellung mit Begründung und diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.
  2. Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.

Änderungen und Irrtum vorbehalten !

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