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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Früherkennungsuntersuchungen

U1-U9 und J1 für Ihr Kind

Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Kinder - Chance auf ein gesundes Aufwachsen

In Deutschland hat jedes Kind Anspruch auf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen. Seit dem Jahr 1991 gibt es in allen Bundesländern in Deutschland ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter umfasst dieses Programm zehn ärztliche Untersuchungen; die J1 wird dann im 13.-14. Lebensjahr angeboten.

Früherkennungsuntersuchungen bieten jedem Kind die Chance, dass mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können und das Kind – falls erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann. Eine rechtzeitige Behandlung erhöht die Heilungschancen für Ihr Kind. Auch bei Problemen in der Entwicklung lässt sich durch eine rechtzeitige, gezielte Unterstützung des Kindes vieles aufholen; oft weitreichende Folgen können verhindert oder gemildert werden.

Nutzen Sie daher unbedingt die von den Krankenkassen angebotenen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder und die Jugenduntersuchung J1. Ihnen als Eltern bieten diese Untersuchungen wichtige Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes. Und für Ihr Kind erhöhen Sie damit die Chance auf ein gesundes Aufwachsen.

Zeiträume der Untersuchungen

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

U1 - nach der Geburt

U2 - 3. bis 10. Lebenstag

U3 - 4. bis 5. Lebenswoche

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat

U5 - 6. bis 7. Lebensmonat

U6 - 10. bis 12. Lebensmonat

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat

U7a  - 34. bis 36. Lebensmonat

U8 - 46. bis 48. Lebensmonat

U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

J1 - 13. bis 14. Lebensjahr

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen stattfinden, weil die rechtzeitige Früherkennung und Behandlung einiger Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitabschnitt erfolgreich sein können. Darüber hinaus sind die Untersuchungstermine so gewählt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können.

Da sich Ihre Ärztin/Ihr Arzt für diese Untersuchung viel Zeit nehmen wird, möchten wir Sie bitten, die Termine in der ärztlichen Praxis frühzeitig zu vereinbaren, damit Ihr Termin in dem dafür vorgesehenen Zeitraum der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden kann.

Inhalte der Untersuchungen

Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine ausführliche körperliche Untersuchung des Kindes und die damit verbundene Beobachtung seiner Entwicklung. Je nach Alter Ihres Kindes liegen die Schwerpunkte dabei auf unterschiedlichen Bereichen zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw.

Darüber hinaus gibt es bei jeder U-Untersuchung noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, die sich an der Entwicklung des Kindes orientieren (z. B. Unfallverhütung, Allergien, Karies, Ernährung usw.) Somit bietet jede Früherkennungsuntersuchung auch die Möglichkeit, mögliche Sorgen und Fragen zu Ihrem Kind mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt zu besprechen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Untersuchungen "Informationen und Links zum Erinnerungs- und Meldewesen sowie zu den Früherkennungsuntersuchungen"

Start des Erinnerungs- und Meldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 im Oktober 2010 in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg will auch künftig die Gesundheit von Kindern gezielt fördern und den Kinderschutz weiter verbessern. Bestehende Maßnahmen des Programmes „Hamburg schützt seine Kinder“ wurden deshalb durch ein zweijähriges Modellprojekt für ein mehrstufiges Erinnerungs- und Meldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 ergänzt, das im Oktober 2010 eingerichtet wurde. Es hat das Ziel, dass möglichst alle Eltern mit ihren Kindern das Angebot der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen nutzen. Da die Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ab der U6 geringfügig abnimmt, soll an diese beiden Untersuchungen gezielt erinnert werden.

Hier finden Sie Informationen zum Erinnerungs- und Meldewesen.

 

Kampagnen

Seit mehreren Jahren führt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Kinderschutzbund eine große mehrsprachige Kampagne für die Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 durch. Das Motto der Kampagne heißt: "Enenmene-Mu, Hey ich will zur U". Plakate und Flyer hierzu finden Sie hier als Download.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wirbt mit dem Projekt „Ich geh’ zur U! Und Du?“ für eine Erhöhung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu "Ich geh‘ zur U! Und Du?"

Downloads

Enemenemu-Plakat Jungs

JPEG , 549.29 KB

Enemenemu-Plakat (türkisch)

JPEG , 615.56 KB