Hamburg stärkt die Gesundheit und den Schutz seiner Kinder
Erinnerungs- und Meldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7
Die Förderung der Gesundheit von Kindern und die Verbesserung des Kinderschutzes sind wichtige Anliegen der Freien und Hansestadt Hamburg. Deshalb wurden die bisher schon umfänglichen Aktivitäten um ein weiteres Projekt ergänzt: Das zweijährige Modellprojekt für ein mehrstufiges Erinnerungs- und Meldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 ist im Oktober 2010 gestartet. Es hat das Ziel, dass möglichst alle Eltern mit ihren Kindern das Angebot der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen nutzen.
An den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 nahmen im Jahr 2009 noch rund 94 Prozent der Kinder in Hamburg teil. In den Vorjahren sank nach diesen Untersuchungen die Teilnahmequote bis zur U7 auf rund 91 Prozent. Das zweijährige Modellvorhaben soll nun klären, ob ein systematisches Hinweis- und Kontrollsystem dazu beitragen kann, die Teilnahmeraten zu erhöhen und in Einzelfällen eine Kindeswohlgefährdung früher zu identifizieren.
Hamburg hat dafür ein Erinnerungs- und Meldewesen für die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24. Lebensmonat) eingerichtet. Das Ergebnis des Modellprojekts, bei dem Hamburg mit dem Landesfamilienbüro („Zentrale Stelle“) in Schleswig-Holstein zusammenarbeitet, wird begleitend evaluiert.
Ablauf des Erinnerungs- und Meldewesens
Im Rahmen des Modellversuchs werden die Sorgeberechtigten von circa 33.000 Kindern in Hamburg zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 und U7 eingeladen. Dieses Anschreiben wird von der Zentralen Stelle in Neumünster versandt, der das Hamburger Einwohnermelderegister dafür die für das Erinnerungs- und Meldewesen notwendigen Daten aller Kinder im Alter vom achten bis zum achtundzwanzigsten Monat meldet. Dem Erinnerungsschreiben liegt ein Antwortbogen an die Eltern bzw. an die Sorgeberechtigten bei. Dieser Antwortbogen wird der Ärztin/dem Arzt vorgelegt, diese/r bestätigt die Teilnahme mit einem Praxisstempel und bittet die Sorgeberechtigten, den entsprechend gekennzeichneten, adressierten und frankierten Abschnitt des Antwortbogens an das Landesfamilienbüro („Zentrale Stelle“) zurück zu senden.
Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so werden die Sorgeberechtigten erneut angeschrieben und gebeten, die entsprechende Früherkennungsuntersuchung wahrzunehmen. Bleibt weiterhin eine Rückmeldung aus, wird das zuständige Bezirksamt informiert.
Von dort wird ein persönliches Anschreiben an die Sorgeberechtigten versandt, in dem auf die Nichtteilnahme an der U6 bzw. U7 hingewiesen wird. In dem Schreiben wird um eine fristgerechte Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt gebeten (telefonisch, per E-mail oder persönlich). Gleichzeitig wird ein möglicher Hausbesuch angekündigt, für den Fall, dass der Nachweis einer U-Untersuchung nicht erbracht wird.
Ziel dieses Erstkontaktes ist es, mit den Sorgeberechtigten zu klären, ob die entsprechende Vorsorgeuntersuchung bereits erfolgt ist bzw. beabsichtigt ist, diese durchzuführen. Wird bei dem Erstkontakt deutlich, dass keine Absicht oder Unsicherheit bezüglich der Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bestehen, werden die Sorgeberechtigten entweder im Rahmen des Kontaktgespräches oder in einem persönlichen Gespräch erneut über das kostenlose Angebot informiert und über den hohen Stellenwert aufgeklärt, den die Untersuchung für ein gesundes Aufwachsen hat. Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen.
Abstimmung des Verfahrens
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat das Verfahren mit den beteiligten Berufsverbänden sowie mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Information der Ärzteschaft
Parallel zu entsprechenden Informationsschreiben haben vor Beginn des Verfahrens alle Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie Hausärztinnen und -ärzte ein Plakat für den Wartebereich ihrer Praxis erhalten, das über das Modellprojekt informiert. In einem zweiten Anschreiben im März 2011 wurde die Ärzteschaft über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert und ihr für ihre hohe Kooperationsbereitschaft gedankt.
- Anschreiben an die Hamburger Ärzteschaft
- Zeitungsartikel im Hamburger Ärzteblatt
- Ärztliche Bescheinigung über eine durchgeführte Vorsorgeuntersuchung
- Serienbrief zum aktuellen Stand des Modellprojektes U6 und U7
Information des Hilfesystems
Die Einrichtungen des Hilfesystems (z. B. Kindertageseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Mütterberatungsstellen, Familienhebammen, Tagespflegebörsen) haben ebenfalls ein Informationsschreiben sowie ein Plakat für ihre Einrichtung erhalten.
- Anschreiben an Hamburger Einrichtungen
Fremdsprachige Informationen
Alle Anschreiben enthalten einen fremdsprachigen Passus, der das Verfahren in fünf Sprachen (Englisch, Türkisch, Darsi („Afghanisch“), Serbisch und Russisch) zusammenfassend erläutert. Eine vollständige Übersetzung der beiden Anschreiben wird im Internet ebenfalls in fünf Sprachen aufgeführt. Die fremdsprachigen Mediatorinnen und Mediatoren des Projektes MIMI („Mit Migranten für Migranten“) wurden ebenfalls ausführlich über das Verfahren informiert um Informationen an die Eltern vermitteln zu können, die über nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen (z. B. in Mütterzentren, Migranteneinrichtungen etc.).
Weitere Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/kindergesundheit
Die Anschreiben sind unten als ladbare Dateien (Downloads) beigefügt:
| Hier geht es zur Seite "Fragen und Antworten zum Erinnerungs- und Meldewesen" |
| Hier geht es zur Seite "Informationen und Links zum Erinnerungs- und Meldewesen sowie zu den Früherkennungsuntersuchungen" |
| Hier geht es zur Seite "Früherkennungsuntersuchungen" |

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