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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Internet- (Dienst-) Leistungen der hamburg.de GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen hamburg.de

I. Geltungsbereich
(1)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für  Internet- (Dienst-) Leistungen, die von der hamburg.de GmbH & Co. KG (-nachfolgend hhde -)  für Kunden erbracht werden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

II. Gliederung
Die nachfolgenden Regelungen unter Ziffer A (Allgemeine Bestimmungen). gelten für alle Produkte und Leistungen gleichermaßen.  Zusätzlich gelten die Regelungen unter B (Besondere Bestimmungen) für das/die jeweils bestimmte Produkt/Leistung. 

A. Allgemeine Bestimmungen für Produkte Leistungen

A1. Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Kunden auf dem Auftragsblatt zustande.
(2) In Abweichung von Ziffer A1(1) gilt für den Branchen Online-Eintrag: Die Erteilung des Auftrags erfolgt, indem der Kunde das Auftragsblatt unterschreibt. Die Annahme des Auftrags (=Vertragsschluss) durch hhde erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, die spätestens binnen 3  Werktagen (Zugang beim Kunden)  zu erfolgen hat. Andernfalls gilt der Auftrag als abgelehnt. Die Übersendung einer Rechnung oder die Vornahme des Eintrags gilt als Auftragsbestätigung.

A2. Vergütung 
Es gilt die Auftragsblatt vereinbarte Vergütung. Die Bezahlung ist nur per Überweisung oder in bar möglich. Der Kunde erhält eine Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

A3. Termine
Es gelten die im Auftragsblatt vereinbarten Termine, soweit in den Besonderen Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Grundsätzlich sind vereinbarte Termine als Soll-Termine zu verstehen. Die Nichteinhaltung der Termine ist für hhde unschädlich, soweit die Verzögerung drei Werktage nicht überschreitet oder auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden beruht. Hierzu zählt insbesondere die verspätete Lieferung von Materialien, die der Kunde aufgrund der vorliegenden AGB hhde zur Erfüllung des Auftrags  zur Verfügung stellen muss.

A4. Haftungsfreistellung zugunsten von hhde
(1)
Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte/Materialien, insbesondere Daten, Texte, Bilder, Logos etc., nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt hhde  hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Hinweis: Die Haftungsfreistellung gemäß vorherigem Absatz (1) ist nicht erforderlich, soweit der Kunde die Inhalte/Materialien hhde zur Erstellung seiner eigenen (Firmen) -Webseite überlässt.

A5. Haftung
(1)
hhde haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Produkte und Leistungen und/oder empfohlene Maßnahmen. Insbesondere übernimmt hhde für die Reichweitensteigerung der Webseite des Kunden keine Garantie.
(2) hhde haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine Kardinalpflichten sind. Bei einfach fahrlässiger Kardinalpflichtverletzung haftet hhde nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf den Auftragswert. Bei Beauftragung eines vollständigen Pakets oder Abos gilt die vertragsgemäße Vergütung  für das 1. Jahr als  Auftragswert. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von 278 BGB.
(3) hhde übernimmt für ihr zur Verfügung gestellte Inhalte/Materialien keine Verantwortung, der Kunde ist verpflichtet, von den gelieferten Datenträgern Kopien bei sich zu behalten. hhde ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Auftraggeber zurückzuliefern.

A6. Datenschutz
hhde erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

A7. Gerichtsstandvereinbarung
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Hamburg als  vereinbart.

B. Besondere Bestimmungen für Produkte/Leistungen

B I. Branchen Online (Nachfolgend BO-Eintrag)

B I. 1. Leistungen hhde
(1)
hamburg.de nimmt den BO-Eintrag für den Kunden entsprechend seinen Angaben im Auftragsformular vor.
(2) Die BO-Einträge in ihren unterschiedlichen Ausprägungen (Basic, Business, Premium) bieten dem Kunden die Möglichkeit, sich mit Daten, Text und Bildern im Stadtportal www.hamburg.de zu präsentieren.

B I. 2. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, für den BO-Eintrag geeignete Werbemittel (z.B. Logos, Ziel-URL, Bilder, Texte) in digitaler Form binnen drei Tagen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner gemäß vorhergehender Ziffer (1)  zur Verfügung gestellten Daten selbst verantwortlich. Insofern gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer A. 4.
(3) Der Kunde wird  unmittelbar nach Zugang der Rechnung  prüfen (Ziffer A1(2)), ob  der BO-Eintrag durch hhde.de korrekt nach seinen Angaben umgesetzt wurde. Etwaige Fehler sind binnen 5 Werktagen schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Eintrag als genehmigt. hhde ist verpflichtet gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.

B I. 3. Laufzeit des Vertrages
(1)
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat.
(2) Wird der BO-Eintrag im Rahmen eines Abos gebucht, hat der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Kunden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahrs oder Verlängerungszeitraums gekündigt wird. 

B I. 4. Fälligkeit der Vergütung
Der Kunde ist verpflichtet die Vergütung  für die feste Laufzeit des Vertrages (12 Monate gemäß Ziffer B I 3 (1) oder 24 Monate gemäß Ziffer B I 3 (2)), bzw. für 12 Monate bei stillschweigender Verlängerung  des Vertrages im Voraus zu bezahlen.

 

B II. Google My Business - Erstellung (nachfolgend GmyB - Eintrag)

B II. 1. Leistungen hhde
hhde. nimmt die Erstellung des GmyB – Eintrags nach den Vorgaben des Kunden vor.  Besteht bereits ein GmyB – Eintrag, wird hhde diesen nach den Vorgaben des Kunden anpassen.

B II. 2. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, hhde die für den GmyB – Eintrag notwendigen Angaben und Materialien (Adresse, Telefonnummer, Firmenbeschreibung, Logo, Suchbegriffe, Bilder, etc.) in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde erkennt an, dass nach den Nutzungsbedingungen von Google Bilder oder Inhalte, die gegen die Rechte anderer verstoßen, nicht zulässig sind. Der Kunde stellt  sicher, dass seine Angaben und Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen. Insofern gilt die Haftungsfreistellung gemäß  Ziffer A 4.
(3) Der Kunde wird unmittelbar nach Veröffentlichung des Eintrags überprüfen, ob der Eintrag durch hhde korrekt nach seinen Angaben vorgenommen wurde. hhde informiert den Kunden über die Veröffentlichung. Etwaige Fehler sind vom Kunden binnen 5 Werktagen zu reklamieren, andernfalls gilt der Eintrag als abgenommen. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.

B II. 3. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt, dem Kunden 25% der für den GmyB – Eintrag vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung mit Abnahme (Ziffer BII 2(3)) des GmyB – Eintrags  fällig.

B II. 4. Hinweis zur Information des Kunden
Der Kunde erkennt an, dass hhde auf die Nutzungsbedingungen von Google keinerlei Einfluss hat und diese von Google auch jederzeit geändert werden können. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit des GmyB – Eintrags, bzw. die Aufrechterhaltung des GmyB-Services durch Google insgesamt.  

B III. Google My Business - Pflege (nachfolgend GmyB - Pflege)

B III. 1. Leistungen hhde
hhde ändert nach den Vorgaben des Kunden die Texte, Bilder oder sonstigen Inhalte im  GmyB-Eintrags des Kunden.

B III.2. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand (pro angefangener  ½ Stunde) und ist nach Erbringung der (Pflege-)Leistung zur Zahlung fällig.

B IV. Google Street View |Trusted (nachfolgend S V-Rundgang)  – Erstellung

B IV.1. Leistungen hhde
hhde erstellt Aufnahmen von bis zu 10 Panoramen sowie Aufnahmen von bis zu 10 Point of Interest-Bildern. hhde beauftragt hierzu einen Fotografen. Aus den Rohdaten erstellt hhde ein 360° Panorama, importiert die Daten in Google und  bindet die Daten in Google Maps bzw. das Google my Business-Konto des Kunden ein.

B IV. 2. Nutzungsrechte des Kunden
(1)
hhde räumt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite und übertragbare Recht ein, die für den S V- Rundgang erstellten (Panorama-) Fotos auf alle Arten zu nutzen, ob kommerziell oder nicht-kommerziell.
(2) Auf Wunsch des Kunden verzichtet der von hhde beauftragte Fotograf/Urheber auf sein Recht als Urheber der Fotografien genannt zu werden.
(3) Neben dem Kunden bleibt hhde nichtausschließlich berechtigt, die Fotos als Referenz für eigene Werbe- und Vermarktungszwecke zu nutzen. Dieses Recht umfasst auch Printprodukte. Eine Übertragung dieser Nutzungsrechte von hhde an Dritte ist ausgeschlossen.

B IV. 3. Hinweise zur Information des Kunden
(1)
Der Kunde erkennt an, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google- Nutzungsbedingungen unterliegen. hhde  hat auf die Nutzungsbedingungen keinerlei Einfluss, diese können von Google jederzeit geändert, der  S V-Rundgang-Service könnte von Google sogar insgesamt eingestellt werden.
(2) Der Kunde erkennt an, dass hhde  Google ein bestehendes Vertragsverhältnis mit dem Kunden zusichern muss, um die Fotos in das Street View Trusted - Programm hochladen zu können. hhde muss das Unternehmen des Kunden mit Adresse, dem gesetzlichen Vertreter sowie dessen dienstlicher Telefonnummer benennen. hhde hat keinen Einfluss darauf, wie Google mit diesen Daten verfährt, bzw. zu welchen Zwecken diese möglicherweise genutzt werden.
(3) In den zu fotografierenden Geschäftsräumen sollten sich aus Gründen des Datenschutzes keine Personen befinden. Sollten  Personen auf den Panoramabildern zu sehen sein, werden diese von hhde unkenntlich gemacht („verpixelt“), es sei denn dies ist vom Kunden nicht erwünscht. Soll keine Verpixelung stattfinden, hat der Kunde  hhde hierüber spätestens bis zum Fototermin schriftlich (E-Mail genügt) zu informieren.

B IV. 4. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt dem Kunden  25% der für den S V – Rundgang vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung fällig, sobald Google die von hhde in das Street View | Trusted-Programm hochgeladenen Fotos veröffentlicht.

B V. Google Street View |Trusted Overlay (nachfolgend Overlay) – Erstellung

B V. 1. Leistungen hhde
hhde erstellt für den Street View | Trusted - Rundgang (Ziffer  B IV.) ein Overlay mit bis zu 5 Sprungmarken (interne Links) und 5 Infoboxen nach den Vorgaben des Kunden.

B V.2. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde stellt hhde, die für die Erstellung des Overlays notwendigen Materialien, insbesondere Texte und Bilder zur Verfügung. Insoweit gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer A 4.
(2) Der Kunde wird unmittelbar nach Veröffentlichung des Overlays überprüfen, ob dieses  korrekt nach seinen Angaben vorgenommen wurde. hhde informiert den Kunden über die Veröffentlichung. Etwaige Fehler sind vom Kunden binnen fünf Werktagen zu reklamieren, andernfalls gilt das Overlay als abgenommen. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen

B V. 3. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt dem Kunden 25% der für das Overlay vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung mit Abnahme (Ziffer B V. 2. (2) des Overlays fällig.

B VI. Street View Trusted Overlay (nachfolgend Overlay) - Hosting

B VI. 1. Leistungen hhde
hhde übernimmt das Hosting des Overlays auf einem Server von hhde.

B VI. 2. Laufzeit des Vertrages
(1)
Das Hosting wird für die feste Dauer von 12 Monaten vereinbart, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat des Overlays (falls Erstellung Overlay gemäß Ziffer B V. mit beauftragt) oder zum 1. des auf den Vertragsschluss folgenden Monats  (falls Erstellung nicht mit beauftragt, bzw. Hosting einzeln beauftragt).
(2) Wird das Hosting im Rahmen eines Abos beauftragt, gilt eine Dauer von 24 Monaten als beauftragt. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag vom Kunden nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 24 Monate oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

B VI. 3. Fälligkeit der Vergütung
(1)
Wird das Hosting im Rahmen eines vollständig beauftragten „Pakets Finden“ für eine Laufzeit von 12 Monate beauftragt, ist die Vergütung im Voraus fällig.
(2) Wird das Hosting im Rahmen eines Abos beauftragt, ist die Vergütung für die feste Laufzeit des Vertrages (24 Monate), bzw. für 12 Monate bei stillschweigender Verlängerung  im Voraus zu bezahlen.
(3) Wird das Hosting als Einzelleistung beauftragt, ist die Vergütung anteilig in Höhe von jeweils 25 % alle drei Monate zum Monatsende fällig.

B VII. Local Citations - Erstellung

B VII. 1. Leistungen hhde
(1)
Das Local Listing umfasst die Erstellung eines Firmenprofils aufgrund von Standortinformationen des Kunden. Das Firmenprofil wird nach Beauftragung von hhde in mindestens 25 Online-Plattformen, die Standortinformationen veröffentlichen
(- nachfolgend  Drittanbieter-), eingetragen.
(2) Standortinformationen umfassen unter anderem  folgende Angaben: Firma, Adresse, Kontaktdaten. Die Standortinformationen können um Premiuminhalte, wie z.B. Logos, Bilder und Videos, ergänzt werden, soweit diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Firmen/Unternehmensbeschreibungen wird von hhde in das Firmenprofil integriert, soweit die Beschreibung vom Kunden bereitgestellt wird.
(3) hhde kann nicht garantieren, dass alle Standortinformationen auch von sämtlichen Drittanbietern in technischer Hinsicht veröffentlicht werden können, d.h. Art und Umfang der veröffentlichten Daten können sich je nach Drittanbieter unterscheiden.
(4 Der Kunde erhält per E-Mail eine Verzeichnisliste der Drittanbieter, bei denen die Eintragung des Firmenprofils erfolgt ist.
(5) Der Kunde kann hhde gegen gesonderte Vergütung  beauftragen, eine Unternehmensbeschreibung zu erstellen. In diesem Fall erstellt hhde  eine Kurzbeschreibung, aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellter Stichpunkte. Den Entwurf stellt hhde  dem Kunden zur Freigabe zur Verfügung. Etwaige Fehler sind vom Kunden binnen drei  Werktagen zu reklamieren, andernfalls gilt die Unternehmensbeschreibung als abgenommen. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen. Nicht davon umfasst sind umfangreiche Änderungen oder eine grundlegende Neugestaltung des Textes.
(5) Nach erfolgter Eintragung wird das Firmenprofil  von hhde täglich beobachtet und automatisch geprüft.
(6) Auf Wunsch des Kunden aktualisiert hhde das Firmenprofil während der Vertragslaufzeit nach seinen Vorgaben. Die Aktualisierungsleistungen sind mit der Vergütung abgegolten.

B VII. 2. Termine
Die Veröffentlichung des Firmenpofils bei den Drittanbietern kann in seltenen Fällen bis zu drei Monaten nach Beauftragung von hhde in Anspruch nehmen. Auf den Veröffentlichungstermin hat hhde keinen Einfluss.

B  VII. 3. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, hhde die für die Eintragung des Firmenprofils notwendigen Standortinformationen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(2)  Der Kunde ist für die Gesetzeskonformität und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Standortinformationen selbst verantwortlich. Insofern gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer A. 4.
(3) Der Kunde wird unmittelbar nach Zugang der Verzeichnisliste der Anbieter überprüfen, ob der Eintrag durch hhde korrekt nach seinen Angaben erfolgt ist. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen. Gleiches gilt entsprechend für den Entwurf einer Unternehmensbeschreibung von hhde  gemäß Ziffer B VII.1. (5), wobei umfangreiche Änderungen oder eine grundlegende Neugestaltung des Textes. von der Mängelbeseitigung nicht umfasst sind.

B VII. 4 Laufzeit des Vertrages/Aktualisierungen
(1)
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend am Tag des Zugangs der Verzeichnisliste (Ziffer  B VII.I (4)) beim Kunden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Kunden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit  oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird. 
(2) Mit Beendigung des Vertrages werden die Firmenprofil-Einträge durch hhde nicht mehr aktualisiert.

B VII. 4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus mit  Auftragserteilung gemäß A1(1), bzw. im Falle der stillschweigenden Verlängerung des Vertrages gemäß  B VII. 4 (1) fällig. Gleiches gilt, wenn der Kunde hhde mit der Erstellung einer Unternehmensbeschreibung (Ziffer B VII 1. (5)) beauftragt.

B VII. 6. Hinweise zur Information des Kunden
(1) Im Fall der Geschäftsaufgabe des Kunden während der Vertragslaufzeit kann hhde die Löschung des Firmenprofils veranlassen. Auf die tatsächliche Löschung durch die Drittanbieter hat hhde keinen Einfluss, so dass die Löschung von hhde nicht 100-prozentig gewährleistet werden kann.
(2) hhde hat nach Beendigung des Vertrages keinen Einfluss auf die weitere Verwendung der Firmenprofil-Einträge durch die Drittanbieter. Einerseits kann dann die Löschung der Einträge von hhde weder vorgenommen noch beeinflusst werden, andererseits  haftet hhde nicht für die dauerhafte  Verfügbarkeit der Einträge auf den Webseiten der Drittanbieter.

B VIII. Webseite – On-Page-Analyse

B VIII. 1. Leistungen hhde
(1)
hhde analysiert die Website des Kunden und erstellt Optimierungsvorschläge im Hinblick auf Struktur, Sichtbarkeit, und Reichweite ( SEO) in schriftlicher Form. Die Vorschläge werden dem Kunden in einem zweistündigen Workshop präsentiert und besprochen.

B VIII. 2. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist mit Erbringung der in Ziffer B VIII. (1) genannten Leistungen fällig. Verzichtet der Kunde auf den Workshop, so ist die Vergütung mit Überlassung der Vorschläge fällig, hhde behält den Anspruch auf die volle Vergütung.

B IX. Webseite-Erstellung

B IX.1. Leistungen hhde
(1)
hhde  erstellt  eine Webseite nach den Vorgaben des Kunden auf Basis eines anpassungsfähigen Wordpress Templates (Baukastensystem). Die Befüllung der Webseite erfolgt mit Inhalten des Kunden. Soweit bereits vorhanden wird in die Webseite ein Google-Analytics-Code eingebunden.
(2) Nach erfolgter Abnahme (Ziffer B IX. 2 (3)) stellt hhde dem Kunden über das eingerichtete (Baukasten-) Konto den alleinigen Zugang zum Content Management System der Webseite zur Verfügung. Zu diesem Zweck muss der Kunde hhde Zugang zu seinem Webserver gewähren. 

B IX. 2. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, hhde die zur Befüllung seiner Webseite nötigen Inhalte, insbesondere Texte und Bilder binnen 3 Werktagen nach Auftragserteilung in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität seiner zur Verfügung gestellten Inhalte selbst verantwortlich.
(3) Nachdem hhde die Webseite auf einer Testumgebung bereitgestellt hat, überprüft der Kunde, ob diese inhaltlich korrekt nach seinen Vorgaben erstellt wurde und funktionsfähig ist. Etwaige Mängel sind binnen 5  Werktagen schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Webseite als abgenommen. hhde verpflichtet sich, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.
(4) Der Kunde gewährt hhde Zugang zu seinem Webserver, damit hhde ihm den alleinigen Zugang zum Content Management System der Webseite zur Verfügung stellen kann.

B IX. 3. Nutzungsrechte
hhde räumt dem Kunden an der gesamten Webseite für alle derzeit bekannten Nutzungsarten das ausschließliche sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.

B IX. 4. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt, dem Kunden 25% der für die Webseiten-Erstellung vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung mit  Abnahme der Webseite (Ziffer B IX. 2. (3)) fällig.

B X. Webseite-Textredaktion

B X.1. Leistungen hhde
hhde überarbeitet vom Kunden zur Verfügung gestellte Texte, die der Kunde für seine Webseite nutzen will. Gegenstand der Überarbeitung sind insbesondere die  Suchmaschinen-Optimierung (SEO) nach aktuellen Standards sowie Länge, Stil, Grammatik und Rechtschreibung. Im Rahmen der SEO werden auch Bildernamen und Bildunterschriften angepasst. Die Überarbeitung findet einmalig statt.

B X.2. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung durch hhde fällig.

B XI. Webseite-Fotoshooting

B XI.1. Leistungen hhde
(1)
hhde erstellt für die Webseite des Kunden bis zu 20 Stimmungsbilder der Räumlichkeiten des Kunden.
(2) Alternativ erstellt hhde eine Porträtaufnahme einer Einzelperson sowie ein Gruppenbild der Belegschaft des Kunden.
(3) Die Fotos haben den Anforderungen zu genügen, die üblicherweise an eine Veröffentlichung in einem professionellen Webseite oder einer Printprodukt gängiger Größe (bis max. DIN A3) zu stellen sind.

B XI.2 Pflichten des Kunden
(1) hhde übernimmt keine Haftung für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild abgebildeter Personen. Es obliegt dem Kunden entsprechende Einwilligungen der zu fotografierenden Personen einzuholen.
(2) Der Kunde überprüft  innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung der Fotos, ob diese qualitative Mängel aufweisen. Etwaige Mängel sind binnen 5  Werktagen schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Webseite als abgenommen. Eine Ablehnung allein wegen „Nichtgefallens“ kommt nicht in Betracht und lässt den Vergütungsanspruch unberührt. hhde verpflichtet sich, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.

B XI.3. Nutzungsrechte
(1) hhde überträgt dem Kunden an den Fotos ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen werden.
(2) Neben seiner Webseite ist der AG berechtigt, die Fotos für eigene Printprodukte jeglicher Art und zur Eigenwerbung im TV zu verwenden. In diesem Zusammenhang ist der AN berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte zu übertragen, die für die genannten Zwecke mindestens erforderlich sind. 
(3) Des Weiteren ist der Kunde zur Speicherung oder Duplizierung der Fotos auf Datenträgern aller Art berechtigt, soweit dies der technischen Verarbeitung und Verwaltung der Fotos dient.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Fotos beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden.

B XI.4. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt, dem Kunden 25% der für das Fotoshooting vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung ist mit Abnahme der Fotos (Ziffer B XI.2 (2)) fällig.

B XII Webseite – Redaktionelle Pflege

B XII. 1. Leistungen hhde
hhde übernimmt die redaktionelle Pflege der Webseite des Kunden nach dessen Vorgabe. Im Rahmen der Pflege nimmt  hhde Text- und Bildanpassungen bis zu einem Aufwandsvolumen von 0,5 Stunden pro Monat vor.

B XII. 2. Laufzeit des Pflegevertrages
(1) Die redaktionelle Pflege wird für die feste Dauer von 12 Monaten vereinbart, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat (falls Erstellung Webseite mit beauftragt) andernfalls zum 1. des auf den Vertragsschluss folgenden Monats.
(2) Wird die Pflege im Rahmen eines Abos beauftragt, gilt eine Dauer von 24 Monaten als beauftragt. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag vom Kunden nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 24 Monate oder des  Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

B XII. 3. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist anteilig in Höhe von jeweils 25 % alle drei Monate zum Monatsende fällig.

B XIII. Webseite-Analytics Einrichtung

B XIII.1. Leistungen hhde
hhde richtet für den Kunden ein Google-Analytics-Kontos ein und bindet den Tracking-Code in die Webseite des Kunden ein. Danach stellt hhde dem Kunden die Login-Daten zur Verfügung. 

B XIII.2. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist mit Erbringung der Leistungen fällig.

B XIV. Website – Analytics Reporting

B XIV. 1 Leistungen hhde
hhde liefert dem Kunden ein monatliches Reporting der wichtigsten Reichweitendaten. Die Reporting-Daten werden dem Kunden per E-Mail übersandt.

B XIV. 2 Laufzeit des Reporting-Vertrages
(1)
Das Reporting wird für die feste Dauer von 12 Monaten vereinbart, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat (falls Erstellung Website mit beauftragt) oder zum 1. des Monats nach Vertragsschluss (falls Erstellung Website nicht mit beauftragt, bzw. Leistung einzeln beauftragt).
(2) Wird das Reporting im Rahmen eines Abos beauftragt, gilt eine Dauer von 24 Monaten als vertraglich beauftragt. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag vom Kunden nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 24 Monate oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

B XIV. 3. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist (anteilig) in gleichen Raten jeweils monatlich zum Monatsende zur Zahlung fällig. hhde ist berechtigt, dem Kunden längere Leistungszeiträume gesammelt in Rechnung zu stellen.

B XV.  Website  – SEO-Monitoring

B XV.1. Leistungen hhde
(1) Leistungen Paket S: hhde erbringt für den Kunden ein monatliches Sistrix-Reporting in schriftlicher Form (E-Mail genügt).mit den wichtigsten SEO (Suchmaschinenoptimierung) - Kennzahlen.
(2) Leistungen Pakete M und L: Zusätzlich zu den Leistungen Paket S, erhält der Kunde aus den Kennzahlen abgeleitete konkrete Handlungsempfehlung in schriftlicher Form (E-Mail genügt).

B XV.2. Laufzeit des Monitoring-Vertrages
(1)
Das Monitoring wird für die feste Dauer von 12 Monaten vereinbart, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat (falls Erstellung Webseite mit beauftragt) andernfalls zum 1. des auf den Vertragsschluss folgenden Monats.
(2) Wird das Monitoring im Rahmen eines Abos beauftragt, gilt eine Dauer von 24 Monaten als beauftragt. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag vom Kunden nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 24 Monate oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

B XV.3. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist (anteilig) in gleichen Raten jeweils monatlich zum Monatsende zur Zahlung fällig. hhde ist berechtigt, dem Kunden längere Leistungszeiträume gesammelt in Rechnung zu stellen.

B XVI. Facebook – Seite - Erstellung (nachfolgend FB-Seite)

B XVI.1. Leistungen hhde
hhde legt die Facebook (FB) -Seite nach Vorgaben des Kunden unter Verwendung des vom Kunden gelieferten Materials (Adressdaten, Texte, Bilderetc.) an. Nach Fertigstellung der Seite übergibt hhde dem Kunden die Zugangsdaten.

B XVI.2. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde muss hhde seine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, damit hhde die FB-Seite erstellen kann.
(2) Der Kunde ist für sein geliefertes Material selbst verantwortlich. Insoweit gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer A 4.
(3) Der Kunde überprüft unmittelbar nach Fertigstellung der FB-Seite und Überlassung der Zugangsdaten, ob die Seite korrekt nach seinen Vorgaben erstellt wurde. Etwaige Fehler sind vom Kunden binnen fünf Werktagen schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Seite  als abgenommen. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.

B XVI.3. Fälligkeit der Vergütung
hhde ist berechtigt dem Kunden  25% der für die Erstellung der FB-Seite vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Vergütung ist mit Abnahme der  Seite (Ziffer  B XVI. 2. (3)) fällig.

B XVII. Facebook - Seite – Posting & Monitoring Krisenintervention

B XVII.1. Leistungen hhde
(1)
hhde betreut die Facebook-Seite des Kunden durch ihr Redaktionsteam. Im Rahmen der Betreuung erstellt hhde in Absprache mit dem Kunden zwei Posts im Monat. hhde macht dem Kunden mindestens 2 inhaltliche Vorschläge für Posts.
(2) hhde beobachtet werktags die Nutzerreaktionen und informiert den Kunden, soweit diese außergewöhnlich und/oder wichtig für den Kunden sind. In diesem Fall informiert hhde den Kunden unverzüglich und macht entsprechende Vorschläge, wie mit diesen Nutzerreaktionen am besten umzugehen ist.

B XVII.2. Laufzeit des Vertrages
(1)
Das Posting und Monitoring der FB-Seite des Kunden wird für die feste Dauer von 12 Monaten vereinbart, beginnend mit dem ersten vollständigen Veröffentlichungsmonat (falls Einrichtung FB-Seite mit beauftragt) oder zum 1. des Monats nach Vertragsschluss (falls Einrichtung FB-Seite nicht mit beauftragt, bzw. Leistung einzeln beauftragt).
(2) Wird das Posting und Monitoring im Rahmen eines Abos beauftragt, gilt eine Dauer von 24 Monaten als beauftragt. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag vom Kunden nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 24 Monate oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

B XVII. 3. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist (anteilig) in gleichen Raten jeweils monatlich zum Monatsende zur Zahlung fällig. hhde ist berechtigt, dem Kunden längere Leistungszeiträume gesammelt in Rechnung zu stellen.

B XVIII. Facebook - Seite – Krisenintervention

B XVIII.1. Leistungen hhde
hhde berät und unterstützt den Kunden bei Krisenfällen (z.B. Shitstorms, potentiell rechtswidrige Äußerungen) auf seiner Facebook-Seite. Die Vergütung wird gesondert vereinbart und erfolgt nach Aufwand.

B XIX. Werbung ( = Bildteaser, Sonderveröffentlichung, Display)

B XIX. 1. Leistungen hhde
(1)
hhde veröffentlicht die Werbung entsprechend den Angaben des Kunden im Auftragsblatt in der vereinbarten Form (Bildteaser, Sonderveröffentlichung, Display) und für den vereinbarten Zeitraum.
(2) hhde erstellt eine Statistik über die durch die Werbung realisierten Abrufzahlen.
(3) Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird von hhde als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

B. XIX. 2. Platzierung
hamburg.de richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers, kann aber die gewünschte Platzierung nicht garantieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

B.XIX. 3 Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1)
Der Kunde liefert die notwendigen Informationen, Daten und sonstige Materialien, vollständig, so wie im Auftragsblatt vereinbart.
(2) Das gelieferte Material muss sich für die Bildschirmdarstellung  in der gebuchten Art und Größe eignen. Grafiken und Codes müssen in einem Format geliefert werden, das den geltenden Konventionen des W3C für Webcontent entspricht. Die jeweiligen Zieladressen der Werbeflächen (URL im Internet) sind mit anzugeben.
(3) Das Material muss spätestens 5 Werktage vor Beginn der Schaltung bei hhde vorliegen. Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch hhde, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert sein. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse banner@hamburg.de erfolgen. Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse:

hamburg.de GmbH & Co. KG, Rothenbaumchaussee 80b, 20148 Hamburg

(4) Der Kunde stellt sicher, dass das  Material nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Insofern gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer A. 4.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler binnen 5 Werktagen schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt und abgenommen. hhde informiert den Kunden über die Freischaltung. hhde ist verpflichtet, gerügte Mängel umgehend zu beseitigen.

B XIX. 4. Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

B XIX. 5. Rabatte, Stornogebühren, Agenturkonditionen
(1) Stornogebühren werden in folgenden Fällen berechnet:
Storno bis spätestens 4 Wochen vor Kampagnenstart: keine
Storno danach bis spätestens 2 Wochen vor Kampagnenstart: 50%
Storno danach bis Kampagnenstart 75%
Storno ab Kampagnenstart 100%
(2) Provisionen, die von hamburg.de an Agenturen zu zahlen sind sowie Gestaltungskosten, die hamburg.de durch Bearbeitungen etc. hatte, sind vom Stornoausgeschlossen.

B. XIX. 6. Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung ist nach Ablauf der Schaltung fällig. hhde ist berechtigt, monatlich Zwischensummen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen.
(2) Bei Unterschreitung der der Vergütung zugrunde gelegten Abrufzahlen ist hhd.de wahlweise zur anteiligen Erstattung oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit berechtigt. In Fällen höherer Gewalt, die nicht im Verantwortungsbereich von hhde liegen, behält hhde den Anspruch auf die volle Vergütung.

Hamburg, den 16.02.2017

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