Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) ist geändert worden. Die Änderungen sind zum 01.07.2002 in Kraft getreten. Sie finden hier eine geprüfte Lesefassung sowie aktuelle Vollzugshinweise mit Merkblättern. »

Aufzüge mit hydraulischem Antrieb

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

In hydraulisch angetriebenen Aufzügen werden wassergefährdende Flüssigkeiten als Hydrauliköle verwendet. Was Sie aus der Sicht des vorbeugenden Gewässerschutzes dazu wissen sollten, enthält in kurz gefasster Form die "Information für Betreiberinnen und Betreiber von Aufzügen mit hydraulischem Antrieb im Hinblick auf das Wasserrecht" »

Merkblätter zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Hier finden Sie einzelne Merkblätter zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: "Betrieb von Altölannahmestellen", "Außerbetriebsetzung von Anlagen zur Lagerung und Abfüllung wassergefährdender, brennbare Flüssigkeiten" und "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten" sowie zwei Merkblätter zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften. »

Nachrüstung einwandiger Heizöllagerbehälter

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Die nachträgliche Auskleidung von einwandigen Lagerbehältern stellt eine Anlagenänderung dar, die der zuständigen Wasserbehörde grundsätzlich anzuzeigen ist. Für die Nachrüstung von Heizölbehälteranlagen werden Hinweise gegeben, was dabei im Einzelnen zu beachten ist. »

Sachverständigen-Organisationen

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Mit einer Zusammenstellung der bundesweit anerkannten Sachverständigen-Organisationen gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) finden Sie Ihren kompetenten Ansprechpartner. »

Anzeige bestehender Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

(bsu, 24.04.2006) Bestehende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Daten werden für die Wahrnehmung verschiedener wasserbehördlicher Aufgaben im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen benötigt. Sie finden hier weitere Erläuterungen zur Anzeigepflicht sowie die aktuellen Formulare. »