•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Anzeige bestehender Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In § 28 Abs. 5 VAwS in der Fassung der Änderungsverordnung vom 2. April 2002 wird den Betreibern zur Erfassung bestehender Anlagen eine Anzeigepflicht gegenüber der überwachenden Behörde auferlegt. Die Anzeige besteht aus dem Mantelbogen und speziellen Anhängen für die einzelnen Anlagenarten (s.u.).

Für die erforderliche Anzeige bestehender Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden als Download die vorgeschriebenen Anzeigeformulare im Word-Format mit den dazugehörigen Erläuterungen bereitgestellt.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Tanja Wollnack Amt für Immissionsschutz und Betriebe Raum Raum B 434 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3448 040 42840-2576 tanja.wollnack@bsu.hamburg.de