Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) ist geändert worden. Die Änderungen sind zum 01.07.2002 in Kraft getreten. Sie finden hier eine geprüfte Lesefassung sowie aktuelle Vollzugshinweise mit folgenden Merkblättern:
- Betriebs- und Verhaltenvorschriften für Anlagen der Gefährdungsstufe A
- Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbrauchsanlagen
- Hinweise für die Erstellung eines Anlagenkataster
- Eignungsfeststellung und Bauartzulassung - Hinweise für die Antragstellung
- Anlagenverordnung-Hinweise zum Überwachungsvertrag als Ersatz für die Sachverständigenprüfung
Aktuelle Anlagenverordnung Hamburg (Link zum Justizportal Hamburg)

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