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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) ist geändert worden. Die Änderungen sind zum 01.07.2002 in Kraft getreten. Sie finden hier eine geprüfte Lesefassung sowie aktuelle Vollzugshinweise mit folgenden Merkblättern:

  • Betriebs- und Verhaltenvorschriften für Anlagen der Gefährdungsstufe A
  • Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbrauchsanlagen
  • Hinweise für die Erstellung eines Anlagenkataster
  • Eignungsfeststellung und Bauartzulassung - Hinweise für die Antragstellung
  • Anlagenverordnung-Hinweise zum Überwachungsvertrag als Ersatz für die Sachverständigenprüfung

Aktuelle Anlagenverordnung Hamburg (Link zum Justizportal Hamburg)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Tanja Wollnack Amt für Immissionsschutz und Betriebe Raum Raum B 434 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3448 040 42840-2576 tanja.wollnack@bsu.hamburg.de