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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Service für Unionsbürger

Achtung!
Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur Ihrer Information. Ein Ausfüllen und Versenden des Antrags ist nicht mehr möglich, da die Frist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis abgelaufen ist. Bei unverschuldetem Fristversäumnis können Sie dennoch zur Wahl zugelassen werden, wenn Sie dies in geeigneter Weise darlegen.

Die in Deutschland lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) können an der Europawahl teilnehmen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Alle in Hamburg lebenden Unionsbürger, die sich noch nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen haben, erhalten Anfang April 2009 ein Schreiben auf Deutsch und Englisch des Landeswahlleiters, in dem er für die Teilnahme an der Wahl wirbt. Es wird zudem ein Flyer mitgeschickt, der in mehreren Sprachen verfasst ist. Beide Dokumente sind nachstehend auch als Download verfügbar.