Beistandschaften für Kinder
(© P. Kirchhoff / www.pixelio.de)
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Darüber hinaus ziehen wir für Sie den Unterhalt vom verpflichteten Elternteil ein und führen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch. Wir betreuen Ihr Kind unterhaltsrechtlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit.
Die Beistandschaft ist eine komfortable kostenlose Dienstleistung des Jugendamts. Sie kann von dem Elternteilteil in Anspruch genommen werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet und steht für alle Kinder zur Verfügung, unabhängig davon ob deren Eltern miteinander verheitatet sind oder waren.

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