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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Beistandschaften für Kinder

Bürgerliches Gesetzbuch

(© P. Kirchhoff / www.pixelio.de)

Wir vertreten Ihr minderjähriges Kind als Beistand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei der Feststellung der Vaterschaft und in kompakter und allumfassender Form bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs.

Selbstverständlich streben wir grundsätzlich eine Regelung an, ohne das Gericht einschalten. Soweit dies aber nicht vermieden werden kann, ist der Beistand berechtigt das Kind vor dem Gericht zu vertreten. Der Beistand beantragt insoweit ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren und die gerichtliche Festlegung des Kindesunterhalts.

Darüber hinaus ziehen wir für Sie den Unterhalt vom verpflichteten Elternteil ein und führen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch. Wir betreuen Ihr Kind unterhaltsrechtlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit.

Die Beistandschaft ist eine komfortable kostenlose Dienstleistung des Jugendamts. Sie kann von dem Elternteilteil in Anspruch genommen werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet und steht für alle Kinder zur Verfügung, unabhängig davon ob deren Eltern miteinander verheitatet sind oder waren. 

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirk Hamburg-Mitte Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Vormundschaften,<br />Beistandschaften, Beurkundungen Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-2515 040 42854-2924 beistandschaften@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin.<br />Telefonische Erreichbarkeit:<br />Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Parkplätze Hilfen für Gehbehinderte