Unterhaltsberatung
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Ihres minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, soweit dieser grundsätzlich zur Unterhaltszahlung bereit ist und eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden kann.
Wir berechnen den zu zahlenden Kindesunterhalt aufgrund der freiwillig vom Unterhaltsverpflichteten eingereichten Einkommensunterlagen. Ist der Unterhalt bereits festgelegt, prüfen wir, ob das Kind einen höheren Unterhaltsanspruch hat. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten deutlich verbessern, aber auch dann wenn der Mindetsunterhalt angehoben wird oder das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird.
AUCH INTERESSANT
Wir bieten dem Unterhaltsverpflichteten eine freiwillige kostenlose Unterhaltstitulierung an (siehe Unterhaltsbeurkundungen).
Die Unterhaltsberatung ist nicht möglich, wenn der Unterhalt freiwillig nicht gezahlt wird und gerichtliche Maßnahmen angestrebt werden müssen. Hierfür steht im Jugendamt - allerdings nur für minderjährige Kinder - die Beistandschaft zur Verfügung (siehe Beistandschaft).

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us
