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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Unterhaltsberatung

 

schreibende Hand
(Bild: © Rolf van Mehlis / www.pixelio.de)

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Ihres minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, soweit dieser grundsätzlich zur Unterhaltszahlung bereit ist und eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden kann.

Wir berechnen den zu zahlenden Kindesunterhalt aufgrund der freiwillig vom Unterhaltsverpflichteten eingereichten Einkommensunterlagen. Ist der Unterhalt bereits festgelegt, prüfen wir, ob das Kind einen höheren  Unterhaltsanspruch hat. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten deutlich verbessern, aber auch dann wenn der Mindetsunterhalt angehoben wird oder das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird.

Für junge Volljährige, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, berechnen wir den Unterhaltsanspruch, der gegenüber beiden Elternteilen besteht, soweit diese an einer einvernehmlichen Regelung interessiert sind.

Wir bieten dem Unterhaltsverpflichteten eine freiwillige kostenlose Unterhaltstitulierung an (siehe Unterhaltsbeurkundungen).

Die Unterhaltsberatung ist nicht möglich, wenn der Unterhalt freiwillig nicht gezahlt wird und gerichtliche Maßnahmen angestrebt werden müssen. Hierfür steht im Jugendamt - allerdings nur für minderjährige Kinder - die Beistandschaft zur Verfügung (siehe Beistandschaft).  

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirk Hamburg-Mitte Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Vormundschaften,<br />Beistandschaften, Beurkundungen Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-2515 040 42854-2924 beistandschaften@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin.<br />Telefonische Erreichbarkeit:<br />Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
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