Erreichbarkeit: Telefon: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Unterhaltsvorschuss
(© Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de)
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren derzeit 133 € pro Monat, und für Kinder im Alter von von 6 bis 11 Jahren 180 € pro Monat.
weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss
Heranziehung: Der familienferne Elternteil wird entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen. Dies geschieht gegebenenfalls über die gerichtliche Inanspruchnahme zur Festsetzung von Unterhalt (Urteil, Beschluss, Vergleich) oder über die Festsetzung durch eine freiwillige Urkunde im Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Abteilung Vormundschaften, Beistandschaften und Beurkundungen - M/JA 24). Falls freiwillige Zahlungen ausbleiben, können in besonderen Fällen sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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