Vaterschaftsanerkennung
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Grundsätzlich ist die ebenfalls zu beurkundende Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Sind der Anerkennde oder die Mutter noch nicht volljährig, bedarf es auch der Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreter(s).
Sehr wichtig für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Identität der Beteiligten, darum ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Beurkundung mitzubringen.
Durch die Vaterschaftsanerkennung entstehen umfangreiche Pflichten und Rechte in der Beziehung zum Kind, über die der Anerkennde und die weiteren Beteiligten ausführlich belehrt werden. Nehmen Sie sich also bitte Zeit für diesen Termin und vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, damit wir Zeit für haben und wir uns auf Sie vorbereiten können.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Hiervon machen bereits viele nicht miteinander verheiratete werdende Eltern Gebrauch, weil zugleich auch die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge (siehe Sorgeerklärung) beurkundet werden kann. Mit der Geburt hat das Kind dann bereits beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, die vor dem Standesbeamten dann weitere Erklärungen zum Nachnamen des Kindes abgeben können.

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