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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz (V)

Übersicht der Aufgabenfelder

Das Amt für Verbraucherschutz in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist die oberste Verbraucherschutzbehörde in Hamburg. Knapp 350 Personen mit einem Gesamtetat von 24 Millionen Euro arbeiten in den  Aufgabenfeldern Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Produkt- und Anlagensicherheit, Gesundheit und Sicherheit im Betrieb, Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin,  wirtschaftlicher Verbraucherschutz und im umweltbezogenen Gesundheitsschutz.

 

Titelbild des Verbraucherschutzberichtes 2009 © kwh-design
Titelbild des Verbraucherschutzberichtes 2009 (Ausschnitt) (Bild: © kwh-design )

Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (V1)

Aufgabe dieser Abteilung ist es, Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher, die sich aus der  Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft sowie aus tierischen Erkrankungen (Tierseuchen) ergeben können, frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und abzuwehren. Dazu tragen auch das Veterinäramt Grenzdienst mit den Kontrollzentren im Hafen bei.

Der Verbraucherschutz wird auch durch die Förderung der Fähigkeiten der  Verbraucher gestärkt, ihre Rechte selbstständig wahrzunehmen.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/lebensmittel

Produkt- und Anlagensicherheit (V2)

Die Abteilung V2 befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Schutz der Verbraucher vor gesundheits­gefährdenden Produkten und Anlagen. Dazu werden gesundheitsgefährdende Produkte vom Markt ferngehalten oder zu nehmen bzw. Verbraucher über die Risiken des Gebrauchs zu informiert.

Die Abteilung ist auch Aufsichtsbehörde für überwachungsbedürftige Anlagen wie zum Beispiel Aufzüge und Dampfkessel.

Mehr: www.hamburg.de/produktsicherheit / www.hamburg.de/anlagensicherheit

Amt für Arbeitsschutz (V3)

Das Amt für Arbeitsschutz ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Hamburg. Es hat den gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen und dabei Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen einer Branche geschieht dies häufig in Projekten.

Wir arbeiten mit Berufsgenossenschaften, Innungen, Verbänden und Kammern zusammen – so auch in der ArbeitsschutzPartnerschaft, dem Hamburger Bündnis für eine sichere und gesunde Arbeitswelt. Wir wirken mit bei der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsschutz in Hamburg, dem Bund und der EU.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/arbeitsschutz

Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin (V4)

Ziel dieser Abteilung ist es, den Verbraucher- und Patientenschutz in Hamburg in den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte und Patientenversorgung zu sichern und zu erhöhen sowie die Patienten- und Verbraucherrechte auszubauen.

Hierzu nutzen wir auch die Möglichkeiten der Einflussnahme bei der Rechtsetzung, des Ausbaus von Netzwerken, der Einbeziehung von Kooperationspartnern und der Unterstützung der Wahrnehmung unternehmerischer Eigenverantwortung.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/patientenschutz

Gesundheit und Umwelt (V5)

Die gesundheitliche Bewertung von Umwelteinflüssen ist Aufgabe der Abteilung V5. Sie ist zudem zuständig für die Überwachung der Trinkwasserversorgung, die Strahlenschutzvorsorge und führt Projekte zur Risikoabschätzung und -bewertung sowie zur Minderung umweltbezogener Gesundheitsrisiken durch. Bestandteil dieser Abteilung ist auch das Hamburgische Krebsregister.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/gesundheit-umwelt / www.hamburg.de/krebsregister

Wirtschaftlicher Verbraucherschutz (V6)

Ziele der Abteilung V6 sind der Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen, die Stärkung der Verbraucherrechte sowie der Schutz vor Täuschungen und Übervorteilungen.

Zur Sicherstellung einer kompetenten Verbraucherberatung und -Aufklärung durch unabhängige Verbraucherorganisationen fördert die Stadt die Arbeit der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Mehr Informationen: www.hamburg.de/kundenschutz