Wie läuft ein Einbürgerungsverfahren ab?
Das Einbürgerungsverfahren verläuft wie folgt:
(Einwohner-Zentralamt)
1. Antrag
Zuerst müssen Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Bei der Einbürgerungsabteilung bekommen Sie Antragsformulare und ein Merkblatt. Das Antragsformular müssen Sie ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde abgeben. Bei Antragstellung wird die Gebühr sofort fällig (bis zu 255 Euro pro Person). Nun prüft die Behörde Ihre Unterlagen.
2. Einbürgerungszusicherung
Wenn die Behörde Ihrem Antrag zustimmt, dann erhalten Sie zunächst eine schriftliche Einbürgerungszusicherung.
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3. Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
Nun erst können Sie sich um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern. Das müssen Sie selber tun und alle Formalitäten, die Ihr Herkunftsland verlangt, selber erledigen.
Sehr wichtig:
Wir empfehlen Ihnen, sich alle drei Monate über den Fortgang dieses Verfahrens bei Ihrem Konsulat/ Botschaft zu erkundigen. Machen Sie dies schriftlich und heben Sie bitte alle Kopien des Entlassungsverfahrens auf. Das kann sehr hilfreich sein, weil Sie ausnahmsweise Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten dürfen, wenn Ihr Herkunftsland unverhältnismäßig lange braucht (mehr als zwei Jahre!).
4. Einbürgerungsurkunde
Sobald Sie aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind, erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit der Urkunde wird Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
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(BMI)
5. Beantragung und Erhalt des deutschen Passes
Gehen Sie nun mit Ihrer Einbürgerungsurkunde zu Ihrem Bezirks- oder Ortsamt und beantragen Sie dort Ihren deutschen Pass. Ihren Pass erhalten Sie dann ein paar Wochen später.

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