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Freie und Hansestadt Hamburg Einheitlicher Ansprechpartner Freie und Hansestadt Hamburg

Was gilt für Ihre Dienstleistung?

Per Online-Fragebogen können Dienstleister ermitteln, welche Verfahren für sie in Hamburg gelten.

 

Was gilt für Ihre Dienstleistung?
(Bild: BWVI)

Im Verfahrensfinder sind besonders häufig vorkommende Verfahren abgebildet. Das sind insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit (Gewerberecht), Gaststätten(-recht) und Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Wegen durch zum Beispiel Stellschilder, Stühle, Tische oder Auslagen.

Der Verfahrensfinder stellt Ihnen Fragen zu der Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit in Hamburg. In Abhängigkeit Ihrer Antworten werden Ihnen daraufhin die jeweils betroffenen Verfahren und zuständigen Stellen angezeigt.
Sie haben so die Möglichkeit, sich zu informieren und je nach Wunsch Verfahren direkt bei der zuständigen Stelle abzuwickeln und / oder Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg abzuwickeln (zusätzliche Gebühr). 

Hier geht es zum Verfahrensfinder

Hilfe zum Verfahrensfinder

Zusätzliche Hinweise zur Nutzung des Verfahrensfinders und der Online-Antragsstellung

Weitere Informationen

 

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister in Hamburg  / © NullProzent/Yuri Arcurs - Fotolia.com

Einheitlicher Ansprech-partner in Hamburg

Der Einheitliche Ansprechpartner erledigt Behördengänge, wickelt Verfahren ab und informiert über Genehmigungen. »