Vergebene Aufträge der Hamburgischen Behörden und Ämter - Lieferungen und Dienstleistungen (ohne Bau) -
Gemäß § 8 der Beschaffungsordnung sind die Ergebnisse Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb gem. VOL/A ab einem Gesamtauftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nach Zuschlagserteilung unverzüglich für die Dauer von mindestens drei Monaten zu veröffentlichen, sofern Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.
Vergebene Aufträge, die älter als drei Monate sind, finden Sie im ARCHIV.

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