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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Vertragsnaturschutz

Mit dem Vertragsnaturschutz wird in Hamburg seit 1987 Artenschutz in der Kulturlandschaft betrieben.

Margeritenwiese

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Blühaspekt einer extensiv bewirtschafteten Margeritenwiese

Klappertopf Klappertopf
 Dabei werden Verträge mit Landwirten über eine extensive Nutzung ihrer Grünlandflächen geschlossen. Vertragsbedingungen sind z.B. keine oder eingeschränkte Düngung, keine maschinelle Bearbeitung zwischen April und Ende Juni, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Erhalt der Gräben und des derzeitigen Wasserstandes sowie eine beschränkte Beweidungsdichte.

Gräser Gräserwiese

(Naturschutzamt)

Mit dem Programm sollen die Lebensräume für Wiesenvögel sowie der Artenreichtum der Grünlandvegetation und der Gräben gefördert werden. Ein wesentlicher Nebeneffekt ist die Erhaltung typischer Elemente der Kulturlandschaft auch für die Erholungsnutzung. Im Rahmen eines 10-jährigen Wiesenvogelmonitorings konnte belegt werden, dass entgegen den Bestandsentwicklungen im sonstigen Grünland eine Bestandssicherung und -erweiterung für die Wiesenvögel auf den Vertragsflächen erzielt wurde.

Blühende Krebsschere Blühende Krebsschere

(Naturschutzamt)

Die Verträge beruhen stets auf freiwilliger Kooperation mit interessierten Landwirten. In der Regel haben die Verträge eine verbindliche Laufzeit von fünf Jahren. Der Landwirt erhält für die hinzunehmenden Bewirtschaftungsbeschränkungen eine Prämie, die zu 55 % von der EU kofinanziert wird. Insgesamt stehen in Hamburg etwa 1.700 ha, d.h. 25 % der Grünlandfläche und 12 % der landwirtschaftlichen Fläche unter Vertrag.

Graben mit Krebsschere Graben mit Krebsschere

(Naturschutzamt)

Die Förderrichtlinie und Ansprechpartner finden Sie hier