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Förderprogramme der EU zum Naturschutz

Der Europäische Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bietet seit 2007 neue Fördermöglichkeiten für den Naturschutz.

Wasserfeder Wasserfeder

(Naturschutzamt)

In Hamburg können neben dem Vertragsnaturschutz nun auch investive Naturschutzmaßnahmen gefördert werden. Insbesondere können Landwirte einen Zuschuss für Maßnahmen zur Biotopentwicklung in ihren Betrieben beantragen. Dazu gehört z.B. die Neuanlage von Landschaftselementen wie Teiche oder Hecken. Förderfähig ist aber auch die Offenhaltung der Landschaft in den Lebensräumen der Wiesenvogel, insbesondere durch Baumrückschnitt, oder die naturschutzgerechte Instandhaltung von Gräben.

 

Wiese mit Kuckuckslichtnelken Wiese mit Kuckuckslichtnelken

(Naturschutzamt)

Die entsprechenden Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie hier:

 

Förderrichtlinie Vertragsnaturschutz

Ansprechpartner:

Für den Bezirk Bergedorf: Frau Malzburg, Tel. 040/42840-3575; birgit.malzburg@bsu.hamburg.de

Für alle anderen Bezirke: Herr Deppe, Tel. 040/42840-3180; volker.deppe@bsu.hamburg.de

 

Förderrichtlinie Biotopentwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben

Antragsformular Biotopentwicklung

 

Förderrichtlinie Naturschutz

Antragsformular Naturschutz

Weitere Informationen zum EU-Förderprogramm Leader