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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Veterinär und Zoll

Piktogramm Zoll

(BGV)

Grundsätzlich ist die veterinärrechtliche Kontrolle beim Verbringen von Sendungen tierischer Erzeugnisse aus einem Drittland (Land, das kein EU-Mitgliedstaat ist) in die EU der zollrechtlichen Abfertigung vorgeschaltet: Bei Eintreffen ist die Sendung zunächst der Veterinärkontrolle an der zuständigen Grenzkontrollstelle zu unterziehen. Dafür ist die Sendung der Grenzkontrollstelle vor Eintreffen der Sendung im EU-Hafen oder EU-Flughafen mit dem Gemeinsamen Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) zur Veterinärkontrolle anzumelden --> Mehr...


Nach Abschluss der Veterinärkontrolle wird in dem Teil 2 des GVDE die veterinärrechtliche Entscheidung über die Sendung durch einen amtlichen Tierarzt / einer amtlichen Tierärztin der Grenzkontrollstelle eingetragen und damit das GVDE vervollständigt. Der Anmelder erhält das Original des GVDE, das zur Vorlage bei der Zolldienststelle dient.  

Nach Anmeldung der Sendung in der Zentrale des Veterinär- und Einfuhramtes, Reiherdamm 18, 20457 Hamburg und durchgeführter Dokumentenprüfung muss die Sendung an einem der Kontrollzentren vorgeführt werden.

Die Kontrollzentren Reiherdamm und Altenwerder Kirchtal stehen für alle Sendungen, unabhängig vom Ort des Eintreffens, zur Verfügung. Das Kontrollzentrum Reiherdamm liegt im Freihafen, das Kontrollzentrum Altenwerder Kirchtal liegt außerhalb des Freihafens. Ebenso liegt das Terminal CTA nicht im Freihafen.

Für Container, die im Freihafen eintreffen und beim Kontrollzentrum Reiherdamm vorgeführt werden sollen, gibt es nichts Besonderes zu beachten, denn sie werden nicht außerhalb des Freihafens bewegt. Dies ist anders bei sämtlichen Transporten außerhalb des Freihafens, also bei Eintreffen am CTA und bei jedweder Beanspruchung des Kontrollzentrums Altenwerder Kirchtal. Siehe untenstehendes Schema.

Hierzu ist für die Abwicklung zunächst eine enge EDV-technische Zusammenarbeit mit dem Zoll erforderlich, die allerdings für die Kunden im Hintergrund abläuft: Das Veterinär- und Einfuhramt erteilt nach durchgeführter Dokumentenprüfung mit zufriedenstellendem Ergebnis ein so genanntes VETOK, auf welches der Zoll (insbesondere die Abfertigungsstellen Waltershof und CTA) über das Hamburger Internetportal Zugriff hat. Nach Erteilung des VETOK ist der Transport zum Kontrollzentrum Altenwerder Kirchtal zollrechtlich im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung durchzuführen. Einzelheiten zur Durchführung dieses Verfahrens entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Informationsblatt des Zollamtes Waltershof.

Anders als früher kann der Zoll dabei auf alle Container zurückgreifen, also auch auf diejenigen, die eigentlich innerhalb des Freihafens bleiben sollten (siehe oben). Damit kann mittlerweile relativ spontan und ohne weitere Information an das Veterinär- und Einfuhramt zwischen Reiherdamm und Altenwerder Kirchtal umdisponiert werden. Dennoch bitten wir bis auf weiteres um Angabe des Ankunftsplatzes und der vorgesehenen Veterinärabfertigung.

Kontaktmöglichkeit
Veterinär- und Einfuhramt Reiherdamm 18 20457 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42837-4148 040 4273-10130
Öffnungszeiten Montag - Donnerstag<br />07:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />12:30 Uhr - 14:30 Uhr<br />Freitag<br />07:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />12:30 Uhr - 14:00 Uhr