Einreiseangelegenheiten
| T e l e f o n i s c h e I n f o r m a t i o n | 42899-2233 | |
| Leitung des Sachgebiets für Einreiseangelegenheiten | ||
| Frau Möller | Telefon | 42839-4843 |
| Frau Steinwehe | (Vertreterin) | 42839-4018 |
| Das Sachgebiet ist in drei Teams mit folgenden Aufgaben gegliedert: | ||
| Team 1 - Arbeitsaufnahme, Studentenvisa und sonstiges: | ||
| Leitung | Telefon | 42839-3038 |
| Telefax | 42839-2157 | |
| Team 2 - Familienzusammenführung A - K | ||
| Leitung | Telefon | 42839-4018 |
| Telefax | 42839-2967 | |
| Team 3 - Familienzusammenführung L - Z | ||
| Leitung | Telefon | 42839-5233 |
| Telefax | 42839-2967 | |
Für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden muss. Staatsangehörige bestimmter Länder sind hiervon befreit, wenn sie sich bis zu drei Monaten zu Besuchzwecken ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten wollen. Die Staatsangehörigen aller übrigen Länder benötigen generell ein Visum zur Einreise.
Soll der Aufenthalt länger als drei Monate dauern oder ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt, muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit ebenfalls ein Visum beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind die Staatsangehörigen der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland sowie der USA. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis auch nach ihrer Einreise im Bundesgebiet beantragen.
In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen Auskunft über das Erfordernis eines Visums.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern oder informieren Sie sich über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us





