Volksabstimmungen

Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk direkt an der Gesetzgebung der Bürgerschaft mitwirken oder eine Befassung der Bürgerschaft mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung beantragen.
Das geschieht in drei Schritten: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Volksabstimmungsverfahren seit 1997 in Hamburg.
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Volksbegehren "Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen"

Der Senat hat am 21. Juni 2011 festgestellt, dass das Volksbegehren nicht zustande gekommen ist. »

 

Volksbegehren "Unser Hamburg- Unser Netz"

Der Senat hat am 19. Juli 2011 festgestellt, dass das Volksbegehren zustande gekommen ist. »