Beabsichtigte oder angezeigte Volksinitiativen können sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend im Landeswahlamt - als Geschäftsstelle des Landesabstimmungsleiters - beraten lassen. Hierzu können Sie gern einen Termin mit uns vereinbaren.
Auch bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften bestehen nach Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung Informationspflichten der jeweiligen Initiatorinnen und Initiatoren über die Verarbeitung personenbezogener Daten.