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Voraussetzungen für das Persönliche Budget

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) bestehen, kann der Antrag auf das Persönliche Budget auch beim Sozialhilfeträger Hamburg gestellt werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie wohnen in Hamburg oder haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst.
  • Sie gehören zum Personenkreis des § 53 SGB XII (behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen).
  • Sie haben Anspruch auf mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege oder beziehen bereits eine der Leistungen.
  • Es gilt die Einkommensgrenze nach § 85 ff. SGB XII.
  • Sie (oder Ihr gesetzlicher Vertreter) geben eine Willenserklärung zur Teilnahme am Persönlichen Budget ab und erklären sich mit einer Zielvereinbarung einverstanden.
  • Sie können das Budget zielgebunden einsetzen und selbstständig oder mit Unterstützung (gesetzlicher Vertreter oder Assistenz) verwalten.
  • Sie erklären sich im Rahmen der Qualitätssicherung bei Bedarf zu einer Prüfung durch den Sozialhilfeträger bereit, zum Beispiel in Form eines Hausbesuchs oder durch Gespräche des Sozialhilfeträgers mit Dritten (z. B. Pflegedienst, Gesundheitsamt).

Für Rückfragen
 
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Eingliederungshilfe
Barmbeker Markt 22, 22081 Hamburg, 3. Stock (Stadtplan; HVV-Fahrplan)
Achtung, neue Telefonnummer: (040) 428 81-9361/- 9251
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: PersoenlichesBudget@wandsbek.hamburg.de