•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz

Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Hamburg

 

Eingangsbereich Abteilung F04
(Bild: Feuerwehr Hamburg)

Die Feuerwehr Hamburg wirkt mit, um die in der Hamburgischen Bauordnung verankerten Schutzziele (§ 17 HBauO) bezüglich des Brandschutzes sicherzustellen. Hierzu wird die Feuerwehr sowohl gutachterlich für andere als auch prüfend, überwachend und sichernd in eigener Zuständigkeit tätig. Der Vollzug aller Maßnahmen ist, ausgenommen zur Abwehr einer akuten Gefahr, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Behörde; das ist in der Regel die Bauaufsicht.
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören insbesondere:

  • Beratende Tätigkeit
  • Mitwirkung im Genehmigungsverfahren
  • Brandverhütungsschau / Feuersicherheitliche Überprüfung 
  • Überwachende und sichernde Tätigkeit (u. a. Brandsicherheitswachen in Theatern) 
  • Kampfmittelräumdienst 
  • Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht

Das Organigramm der Abteilung stellt sich wie folgt dar:

Organigramm - F04
Organigramm der Abteilung F04

(Feuerwehr Hamburg)

Kontaktmöglichkeit
Feuerwehr Hamburg Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Geschäftszimmer Berliner Tor 49 20099 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42851-4405 040 42851-4409