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Amtsvormundschaften und Pflegschaften

Babyhand

(© Claudia Hoffmann, Bezirksamt Altona )

Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, kommt es in bestimmten Fällen dazu, dass den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht entzogen wird.

An ihre Stelle tritt dann ein Vormund (für die komplette elterliche Sorge) oder ein Pfleger (für Teilbereiche der elterlichen Sorge), der dann die Belange des Kindes im Rahmen der übertragenen Obliegenheiten vertritt.

Um Wartezeiten zu vermeiden können Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen.  Bitte rufen Sie uns an!

Bei Nachfragen im Bereich der Vormundschaft wenden Sie sich bitte an:

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften Abteilungsleiter Herr Hoffmann Alte Königstraße 29-39 22767 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-2057 040 42811-2841 Amtsvormundschaften@altona.hamburg.de

Erreichbarkeit: Vertreterin:<br />Frau Richter<br />Tel: 040 42811-2779