Wahlen 2009: Hinweis für alle Wählerinnen und Wähler zu den Melderegisterauskünften
(© Verena N. / Pixelio.de)
Anlässlich der kommenden Bundestagswahl am 27. September 2009 weisen die Behörde für Inneres und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Folgendes hin:
Nach § 35 Abs. 1 des Hamburgischen Meldegesetzes dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien, Wählervereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermittelt werden, damit sie diese zur individuellen Adressierung im Wahlkampf nutzen können. Die Auskünfte dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden und sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu löschen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Melderegisterauskünften für Zwecke der Wahlwerbung zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung kann gegenüber jeder Einwohnerdienststelle (Kundenzentren der Bezirksämter) abgegeben werden. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er entfaltet seine Wirksamkeit mit der Eintragung in das Melderegister und gilt für alle künftigen Wahlen bis zu einer etwaigen Rücknahme fort. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten als Download oder in den Kundenzentren.
Weitere Informationen
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» Bundestagswahlen:
Informationen des Landeswahlamtes
Das Widerspruchsrecht kann nur einheitlich ausgeübt werden. Ein auf eine bestimmte Partei beschränkter Widerspruch ist unzulässig. Die Tatsache, dass das Widerspruchsrecht ausgeübt wurde, wird den Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht mitgeteilt.
Widersprüche werden auch von Minderjährigen berücksichtigt, die bis zur kommenden Wahl wahlberechtigt sind.
Download:
Information zum Widerspruchsrecht mit ausfüllbarem Formular
Widerspruch, PDF-Datei, 1 Seite, 30 kB
(Innenbehörde)
Die Innenbehörde im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde
Der Datenschutzbeauftragte im Internet: www.hamburg.de/datenschutz

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